Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest
Der Kanzler und sein Innenminister halten am harten Kurs an den
Grenzen fest, trotz einer Gerichtsentscheidung, die Zweifel an der
Rechtmäßigkeit anführt.
Berlin (dpa) - Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung
Asylsuchender an der Grenze auch nach der
Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall
für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner
Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas
ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes in Berlin. «Aber die Spielräume sind nach wie vor
da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen
können.»
«Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden
europäischen Rechts tun», sagte Merz. «Aber wir werden es tun, auch
um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu
schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.»
Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen.
Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen
Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln
deutlich verbessert habe, «werden wir die Kontrollen an den
Binnengrenzen aufrechterhalten müssen».
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine
Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch
Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen - allerdings mit Ausnahmen,
etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte
am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung
dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder)
sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen
Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht
abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen
zurückgeschickt worden.
Dobrindt: Zurückweisungen wegen Überforderung
Dobrindt sagte in Berlin: «Wir sind der Überzeugung, dass das, was
wir tun, dass diese Zurückweisungen, dass die im Einklang mit dem
Recht sind.» Dabei berief er sich erneut auf Artikel 72 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte
Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht.
Dobrindt sagte, es gebe durch irreguläre Migration eine Überforderung
bei der Integrationsfähigkeit, in den Kitas, den Schulen bis zum
Gesundheitswesen. Dies könne man vor Gericht gegebenenfalls
ausführlich nachweisen und damit auch die Zurückweisungen von
Asylsuchenden begründen.
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