Haftstrafe für früheren Pfleger nach Tod von Heimbewohnerin
Ein Pfleger lässt die Bewohnerin eines Pflegeheims nachts im Winter
in einem kalten Raum. Sie stirbt später infolge einer
Lungenentzündung. Das Landgericht Neuruppin hat nun ein Urteil
gesprochen.
Neuruppin (dpa/bb) - Nach dem Tod einer Bewohnerin als Folge von
Unterkühlung soll der ehemalige Pfleger eines Wohnheims in
Wittstock/Dosse für fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Er werde
wegen Körperverletzung und Aussetzung mit Todesfolge sowie
Misshandlung von Schutzbefohlenen zu der Freiheitsstrafe verurteilt,
teilte das Landgericht Neuruppin mit. Der Mann aus Pritzwalk in der
Prignitz darf zudem fünf Jahre lang nicht als Gesundheits- und
Krankenpfleger arbeiten. Das Urteil (Az.: 13 Ks 1/25) ist noch nicht
rechtskräftig.
Der Betreuer setzte die Bewohnerin des Heims, die geschrien haben
soll, nach Angaben des Gerichts im Januar 2024 nachts zur Beruhigung
in einen Rollstuhl. Er soll sie im Rollstuhl in einen Aufenthaltsraum
gebracht und bis 6.00 Uhr morgens dort im Kalten gelassen haben,
damit sie auskühlt und zur Ruhe kommt. Eine Tür oder mindestens ein
Fenster soll er geöffnet haben, als es draußen um null Grad kalt war.
Die Frau, die den Angaben nach unter geistigen Einschränkungen und
Epilepsie litt und nicht selbst gehen konnte, sei nur mit einem
Pyjama bekleidet gewesen. Die Frau starb laut Gericht zwei Tage
später infolge einer Lungenentzündung.
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