Anklage gegen Ex-Kita-Vereinschef: 700.000 Euro abgezweigt?

Mehrere Hundertausend Euro soll ein Kita-Vereinschef einbehalten und
größtenteils an der Börse verspekuliert haben. Das fiel lange nicht
auf. Jetzt droht dem Mann ein Prozess wegen Untreue.

Münster (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue
gegen den früheren Vereinsvorsitzenden einer integrativen Kita in
Münster erhoben. Der 44-Jährige soll 2022 und 2023 insgesamt rund
700.000 Euro aus dem Vermögen des Heinrich-Piepmeyer-Hauses auf ein
privates Konto umgeleitet haben, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft. Er habe laut den Ermittlungen ein Großteil des
Geldes an der Börse verspekuliert und den Rest privat verbraucht.
«Das Geld ist weg», sagte der Sprecher. Zuvor hatte der WDR
berichtet.

Der Mann habe die Geldflüsse weitgehend eingeräumt, so die
Staatsanwaltschaft. Offensichtlich habe er rund 560.000 Euro in eine
bestimmte Aktie investiert, deren Kurs aber rapide verfallen sei. In
der Vernehmung habe er gesagt, dass er das Geld möglichst mit Gewinn
an die Kita habe zurückzahlen wollen. Gegen den Mann, der als Lehrer
arbeitet, gibt es laut Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage wegen
Betruges: Er soll mit einer gefälschten Rechnung 11.000 Euro für
angebliche Heil- und Hilfsmittel von der Beihilfestelle für Beamte
kassiert haben.

Das Fehlen des Geldes fiel erst spät auf

Die mutmaßliche Untreue war laut Staatsanwaltschaft zunächst nicht
aufgefallen, weil der damalige Vereinsvorsitzende den Auftrag vom
Vorstand hatte, das Geld auf ein Anlagekonto der Kita einzuzahlen.
Statt des Kita-Kontos soll er aber ein privates genommen haben. Auf
Nachfragen aus dem Verein nach dem Verbleib des Geldes habe er mit
Ausflüchten reagiert und unrichtige Unterlagen vorgelegt, sagte der
Staatsanwalt. Im Februar 2024 hatte der Verein Strafanzeige
erstattet, kurz danach wurde das Haus des Ex-Vereinsvorsitzenden
durchsucht.

Das Heinrich-Piepmeyer-Haus betreut vor allem Kinder im Vorschulalter
mit einer Körper- oder Mehrfachbehinderung. Dazu betreibt es eine
inklusive Kindertagesstätte und Praxen für Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie. Über die Eröffnung eines Verfahrens
entscheidet das Landgericht.

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