Gericht lehnt Befangenheitsanträge im Winterhoff-Prozess ab
Nach etwa 20 Verhandlungstagen stellten die Nebenkläger mehrere
Befangenheitsanträge gegen das Gericht - ohne Erfolg.
Bonn (dpa) - Im Prozess gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff
hat das Bonner Landgericht mehrere Befangenheitsanträge der
Nebenkläger gegen die Richter zurückgewiesen. Die von den
Antragstellern vorgetragenen Punkte begründeten nicht die Besorgnis
der Befangenheit, wie die zuständige große Strafkammer nach Angaben
einer Gerichtssprecherin entschied.
Winterhoff ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll
36 Kindern und Jugendlichen ein ruhigstellendes Psychopharmakon
verordnet haben, obwohl dafür «keine Indikation im Rahmen der
Zulassung des Medikaments bestanden» habe. Der 70-Jährige bestreitet
die Vorwürfe.
Die Nebenkläger-Anwälte hatten insgesamt zehn Befangenheitsanträge
gegen die aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehende Kammer
gestellt. Dabei ging es unter anderem um Überlegungen der Richter,
Fälle vom Verfahren abzutrennen, bei denen die vom Gericht
beauftragten Nachermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen
sind.
Der Prozess gegen Winterhoff hatte im Februar begonnen. Bisher gab es
rund 20 Hauptverhandlungstage, das Gericht hat bis zum Jahresende
bislang etwa 40 weitere Termine geplant. Wären die
Befangenheitsanträge erfolgreich gewesen, hätte der Prozess von vorn
beginnen müssen.
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