Ärztin bedauert Tod von zwei Patienten nach Behandlung

Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod.
Die Staatsanwaltschaft sieht Versäumnisse der behandelnden
Medizinerin. Diese räumt Fehler ein, aber keine gravierenden.

Augsburg (dpa/lby) - Wegen des Todes von zwei Patienten nach
ambulanten Endoskopiebehandlungen steht eine Ärztin wegen
fahrlässiger Tötung vor dem Augsburger Amtsgericht. «Für mich ist e
s
total schrecklich, dass zwei Menschen nicht mehr leben, weil sie bei
mir in der Praxis waren», sagte die 63 Jahre alte Internistin zu
Beginn des Prozesses. Sie bedauere dies zutiefst und denke jeden Tag
an die Fälle. Sie räumte auch gewisse Versäumnisse ein.

Die Behandlungen fanden in den Jahren 2019 und 2020 in der Augsburger
Praxis der beschuldigten 63-Jährigen statt. Laut der Anklage kam es
bei der Magen- und Darmspiegelung eines Mannes zu einem
Herz-Kreislauf-Stillstand und Problemen bei der Sauerstoffversorgung.
Er kam noch ins Krankenhaus, starb aber trotz der notärztlichen
Versorgung an einem Hirnschaden.

Ärztin sieht keine gravierenden Fehler bei sich

Im zweiten Fall erstickte eine Patientin, der die angeklagte
Medizinerin einen Magenballon setzen sollte. Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft war der Ballon falsch verlegt. Auch in diesem Fall
konnten die Klinikärzte nichts mehr für die Patientin tun. In beiden
Fällen soll die beschuldigte Internistin insbesondere bei der
Notfallversorgung Fehler gemacht haben. Auch soll sie die alarmierten
Notärzte nicht richtig informiert haben.

Zunächst äußerte sich die Angeklagte nur über den Notfall nach der

Behandlung des Mannes. Zu dem anderen Fall will sie sich am zweiten
Verhandlungstag äußern. Gravierende Fehler hat die Ärztin nach ihrer

Einschätzung nicht begangen. «Mein Hauptversäumnis ist die
unzureichende Dokumentation», sagte die Medizinerin. Es sei ihr
erster Reanimationsfall nach 20-jähriger Praxistätigkeit gewesen.
Zudem habe der Patient ihr nicht bekannte Herzprobleme gehabt.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

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