Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen müssen Von Sandra Trauner, dpa

Wie funktioniert die neue elektronische Patientenakte (ePA)? Was
bringt sie für Ärzte und Patienten?

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Untersuchungsbefunde, Medikamente,
Röntgenbilder auf einen Blick und immer dabei - das verspricht die
elektronische Patientenakte (ePA). Wie läuft die Einführung in
Hessen?

Wie kommt man an eine ePA?

Seit Januar haben die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten
eine ePA angelegt. Die Kassen haben die Versicherten angeschrieben
und sie informiert - auch darüber, dass man widersprechen kann, wenn
man die E-Akte nicht möchte. Die Widerspruchsquote lag im Schnitt bei
rund fünf Prozent. 

In drei Regionen Deutschlands wurde der Praxiseinsatz getestet -
Hessen war nicht dabei. Nach Abschluss der Probephase wurde das
Projekt Ende April bundesweit ausgerollt, auch in unserem Bundesland.
Das technische Ausrollen kann noch mehrere Wochen dauern.

Was wird gespeichert?

Die ePA soll von Praxen, Apotheken und Krankenhäusern genutzt werden.
Derzeit ist das noch freiwillig - ab 1. Oktober ist die Nutzung
verpflichtend. Eingestellt werden sollen:

* Arztbriefe
* Laborergebnisse
* Befundberichte
* Krankmeldungen
* Medikamente

Auf Wunsch des Patienten kann Zusätzliches eingestellt werden, etwa
die Organspende-Entscheidung, Vorsorgevollmacht oder
Patientenverfügung. Schrittweise soll der Umfang erweitert werden,
etwa auf einen elektronischen Impfpass.

Wer hat Zugriff?

Wenn man die Versichertenkarte am Anmeldetresen der Praxis einsteckt,
bekommen Ärzte ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen der ePA -
standardmäßig für 90 Tage. Generell sollen Ärztinnen und Ärzte
wichtige Behandlungsdaten in die E-Akte einstellen. 

Der Patient kann selbst hineinschauen und Dokumente hochladen. Das
geht auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel über eine App der
Krankenkasse auf dem Smartphone. In der App kann man auch generelle
Einstellungen festlegen oder einzelne Befunde verbergen, zum Beispiel
zu psychischen Erkrankungen. 

Wie sind die Daten geschützt?

Gespeichert werden die Daten auf Servern im Inland. Jeder Zugriff auf
die ePA wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Bei der ersten
Anmeldung in der App brauchen Versicherte einen elektronischen
Personalausweis mit Geheimnummer (Pin) - oder die E-Gesundheitskarte
mit Pin, die man auf Antrag von der Kasse bekommt. 

Hacker haben immer wieder Schwachstellen im System der ePA aufgedeckt
und publik gemacht - auch noch nach der Einführung Ende April. Die
bundeseigene Digitalagentur Gematik bestätigte den Zugriff und
schloss die Sicherheitslücke. 

Wie weit ist die Einführung in Hessen?

Aktuell spielt die ePA noch keine große Rolle. Im Frankfurter
Universitätsklinikum kamen in der ersten Woche gerade mal eine
Handvoll Patienten mit E-Akte. Laut Hausärzteverband ist erst rund
jede dritte Praxis technisch überhaupt in der Lage, auf die ePA
zuzugreifen. 

Die Kassenärztliche Vereinigung kann noch nicht abschätzen, wie oft
die ePA genutzt wird. Das könne man erst nach Abgabe der
Quartalsabrechnung im Sommer sehen, sagt ein Sprecher. 

Was sind die Vorteile?

Die Vision: Ärzte können sich mit einem Blick in die ePA schnell
einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen. Patienten
bekommen endlich einen Überblick über ihre Daten und Befunde. 

Eine gute E-Akte könnte die Versorgung verbessern und Kosten senken,
zum Beispiel weil Doppeluntersuchungen vermieden würden. Aktuell
arbeitet jedes Krankenhaus und jede Praxis mit einer eigenen
«Insellösung». Kommuniziert wird per Brief. 

Für den früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der
die Großoperation kurz vor seinem Ausscheiden noch umsetzte, markiert
die ePA eine «Zeitenwende» in der Digitalisierung.

Wie ist die Resonanz?

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist alles andere als
überzeugt. Die ePA könne den eigentlichen Sinn einer solchen Akte
nicht erfüllen: «Denn sie soll doch den Behandlern einen schnellen
Überblick über das, was medizinisch wissenswert ist, bieten. Und das
kann sie nicht, wenn sie, wie die ePA in Deutschland,
patientengeführt ist. Von den Mängeln in der Funktionalität, wie
einer fehlenden Suchfunktion, mal ganz abgesehen.» 

Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Hessen, Christian Sommerbrodt,
formulierte es im dpa-Interview so: «Vom Bundesgesundheitsministerium
wurde es beworben wie ein iPhone 16. Erwartet haben wir ein Nokia.
Was wir bekommen haben, ist ein Telefon mit Wählscheibe.»

«Die ePA ist nicht umfänglich genug», sagt der Ärztliche Direktor d
es
Frankfurter Universitätsklinikums, Jürgen Graf. «Alles was relevant
und bekannt ist, muss da drinstehen, sonst ist der Nutzen sehr
überschaubar.» Dass die ePA nach zwei Jahrzehnten Diskussion nun
endlich da sei, findet er trotzdem gut: «Jede ePA ist besser als
keine ePA.»

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