Bislang 1,8 Millionen Euro Bundeshilfen für Anschlagsopfer
Als Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen des Anschlags vom
Magdeburger Weihnachtsmarkt stehen bis zu 25 Millionen Euro bereit.
So funktionieren die Auszahlungen - und weitere wichtige Hilfen.
Magdeburg/Halle/Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat Ende Januar
bis zu 25 Millionen Euro für die Unterstützung der Betroffenen der
Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt bereitgestellt - die
Auszahlung läuft. «Bisher sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt
etwa 1,79 Millionen Euro an insgesamt rund 220 Betroffene erfolgt»,
teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz in Berlin auf Anfrage mit.
«Dabei ist zu berücksichtigen, dass die weiteren bereits
eingegangenen Anträge bis auf einzelne Ausnahmen noch in Bearbeitung
sind.» Mit Stand vom 6. Mai hat das Bundesamt für Justiz rund 350
Anträge registriert.
Der Fahrer tötete sechs Menschen und verletzte Hunderte
Kurz vor Weihnachten war ein 50 Jahre alter Arzt aus Saudi-Arabien,
der seit 2006 in Deutschland lebt, mit einem Auto über den
Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, mehr als
300 wurden verletzt. Sie kamen aus fast allen Bundesländern sowie aus
dem Ausland. Der Täter sitzt in Untersuchungshaft.
Aktuell würden Pauschalen gewährt, die keine vertiefte Prüfung des
Einzelfalls erforderten und als Soforthilfen dienen sollten, die
Betroffenen möglichst zügig zu unterstützen, hieß es weiter aus dem
Ministerium. Die ersten Anträge seien schon im Februar beschieden und
Hilfen ausgezahlt worden.
«Bei einer Vielzahl der bisher bewilligten Anträge dürften aber im
Laufe der Zeit zusätzlich weitergehende finanzielle Hilfen
hinzukommen, die dann vom Grad der Schädigung im Einzelfall abhängig
sind. Hier muss dann häufig auch intensiver geprüft werden.»
Mehr als 400 Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Außerdem steht den Betroffenen je nach ihrer aktuellen Bedarfslage
und ihrem Leistungsanspruch eine gesetzlich geregelte Soziale
Entschädigung zu. Zuständig ist in Sachsen-Anhalt dafür das
Landesverwaltungsamt in Halle. Laut einer Sprecherin sind inzwischen
mehr als 400 Anträge von Betroffenen auf diese Leistungen nach dem
Sozialen Entschädigungsrecht des SGB XIV eingegangen. Das seien nur
Menschen, die in Sachsen-Anhalt wohnten.
Entsprechend dem Wohnortprinzip ist jeweils das Bundesland zuständig,
in dem die Betroffenen leben. «Aktuell gibt es in fast allen
Bundesländern Betroffene des Anschlags», so die Behördensprecherin.
Es gehe um geschädigte Menschen, Hinterbliebene oder Angehörige der
Opfer sowie nahestehende Personen.
Krankenbehandlung steht zunächst im Vordergrund
Ziel des Sozialen Entschädigungsrechts sei, schnell umfassende und
dem Bedarf entsprechende Hilfe zu gewähren. Den Menschen soll die
Rückkehr in den Alltag und in die Gesellschaft möglichst ohne
dauerhafte Beeinträchtigung ermöglicht werden. «Insofern stehen
zunächst die Leistungen der Krankenbehandlung und Teilhabe und nicht
die Zahlung von Geldleistungen bei verbleibenden Gesundheitsstörungen
im Vordergrund», so die Sprecherin des Landesverwaltungsamts.
Schnelle Hilfe stand für die Betroffenen auch aus Spendengeldern
bereit. Die Stadt Magdeburg hatte erst am Freitag mitgeteilt, dass
vom Spendenkonto inzwischen 1,29 Millionen Euro Soforthilfen an 1.113
Betroffene ausgezahlt worden seien. Weitere rund 266.000 Euro würden
in den kommenden Tagen überwiesen. Auf dem städtischen Spendenkonto
seien über 1,5 Millionen Euro eingegangen.
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