Mehr Medizinische Versorgungszentren in Sachsen-Anhalt
Sie sind keine klassische Arztpraxis und kein Krankenhaus, doch
Medizinische Versorgungszentren gehören fest zum Gesundheitssystem
dazu. Die Linke sieht Optimierungsbedarf in Sachsen-Anhalt. Warum?
Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegen. Während es 2019 noch 74 Einrichtungen im Land gab, waren
es Ende 2024 bereits 111, wie aus der Antwort der Landesregierung auf
eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Nicole Anger (Linke)
hervorgeht. Die meisten MVZ gibt es in Halle (23), Magdeburg (19), im
Landkreis Harz (12) und im Burgenlandkreis (11).
Anger kritisiert, dass sich immer mehr Medizinische
Versorgungszentren in privater Trägerschaft befinden. Die Zunahme
renditeorientierter Träger führe dazu, dass wirtschaftliche
Interessen zunehmend über medizinische Bedarfe gestellt würden, so
die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion.
Der Fokus auf lukrative Fachbereiche wie Chirurgie, Orthopädie,
Radiologie und Zahnmedizin statt auf die weniger gewinnbringende
hausärztliche Versorgung bestätige, dass wirtschaftliche Erwägungen
und nicht die Daseinsvorsorge dominierten.
Linke sieht kritische Situation in der Altmark
«Besonders kritisch ist die Situation im Altmarkkreis Salzwedel, wo
sowohl MVZ als auch eine tragfähige Krankenhausinfrastruktur fehlen.
Im Norden des Landes ist die medizinische Versorgung schon lange
nicht mehr zuverlässig sichergestellt», sagte Anger. Der Staat müsse
eingreifen und Versorgungslücken schließen. Die Linke fordert eine
Förderung gemeinwohlorientierter und kommunaler Medizinischer
Versorgungszentren.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell kein einziges MVZ in kommunaler
Trägerschaft. «Der Landesregierung ist auch keine Kommune bekannt,
die aktuell eine Gründungsabsicht verfolgt», heißt es in der Antwort
auf die Kleine Anfrage. Für die Förderung und Unterstützung
kommunaler MVZ seien derzeit keine Mittel im Landeshaushalt
eingestellt.
Im Unterschied zu einer Arztpraxis zeichnen sich MVZ durch eine
organisatorische Trennung der Inhaberschaft von der ärztlichen
Behandlungstätigkeit aus. Ärzte sind dort häufig als Angestellte
beschäftigt. Die MVZ können laut dem Bundesgesundheitsministerium
sowohl als fachübergreifende als auch als arztgruppengleiche
Einrichtungen betrieben werden.
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