Unheilbar Krebskranken um 95.000 Euro betrogen?

Mehrere Angeklagte sollen einem unheilbar Krebskranken 95.000 Euro
für eine dubiose Therapie aus der Tasche gezogen haben. Zwei von
ihnen äußern sich vor Gericht.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Sie sollen einem unheilbar Krebskranken mit
wirkungslosen Therapien 95.000 Euro aus der Tasche gezogen haben -
vor Gericht haben die meisten Angeklagten nun zu den Vorwürfen
geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft vier Männern und einer Frau
vor, in unterschiedlicher Beteiligung gegen das Heilpraktikergesetz
verstoßen sowie gefährliche Körperverletzung und Betrug begangen zu
haben.

Der 64-jährige Hauptangeklagte verteidigte seinen Behandlungsansatz
in seiner Aussage vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Es habe sich um
ein zukunftsweisendes Behandlungsmodell gehandelt. Bei dem
32-jährigen Patienten habe die Therapie vor allem deshalb nicht wie
gewünscht angeschlagen, weil der Mann durch eine vorherige
Chemotherapie geschwächt gewesen sei, behauptete er. Nach dem
Krebstod des Familienvaters hatte der 64-jährige Humangenetiker der
Familie 19.000 Euro zurückgezahlt.

Ein 50-jähriger Mitangeklagter sagte vor Gericht, er habe dem
Patienten gar keine Spritze gegeben, sondern die Infusionslösung
tatsächlich ins Waschbecken gekippt.

Immunzell- und Lichttherapie

Laut Anklage hatten die vier Männer im Alter von 50 bis 64 Jahren und
eine 67-jährige Frau den dreifachen Familienvater Ende März 2019 mit
einer wirkungslosen Immunzell- und Lichttherapie behandelt. Keiner
von ihnen sei dabei Arzt oder Heilpraktiker gewesen. 

Der 32-Jährige war unheilbar an Knochenkrebs erkrankt und galt
schulmedizinisch als austherapiert. In seiner Verzweiflung war er auf
die Versprechungen eines 50-Jährigen aus Köln eingegangen, der ihm
«sehr gute Heilungschancen» und «eine 80-prozentige Erfolgsquote der

Behandlung» vorgegaukelt haben soll. 

Ihm sei eine Injektion verabreicht worden. Bei der Spritze soll es
sich um eine «personalisierte Immunzelltherapie» gehandelt haben.
Eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes sei nicht eingetreten,
vielmehr starb der Krebspatient drei Tage später.

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