Frau in Psychiatrie getötet: Die Eltern fordern Aufarbeitung

Vor rund drei Jahren tötet ein psychisch Kranker in der geschlossenen
Psychiatrie eine Mit-Patientin. Ihre Eltern fragen noch heute: Wie
konnte es dazu kommen?

München/Haar (dpa) - Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einer
Psychiatrie bei München wollen deren Eltern Ermittlungen gegen die
Klinik erzwingen. «Die Umstände, warum es zu dieser schrecklichen Tat
kommen konnte und Kamilla zu Tode kommen musste, sind bis heute nicht
geklärt», sagte Jella von Wiarda, die Anwältin der Familie der
Toten. Sie und die Angehörigen fordern «die juristische,
rechtsstaatliche Aufarbeitung». 

Darum haben sie einen Antrag auf Klageerzwingung beim
Oberlandesgericht (OLG) München eingereicht. Ein Justizsprecher
bestätigte den Eingang des Antrags, die Akten seien von der
Generalstaatsanwaltschaft angefordert worden. Wann über den Antrag
entschieden wird, war zunächst unklar. 

«Wir möchten Gerechtigkeit»

«Mein Kind ist von einem Monster getötet worden», sagte die Mutter
des Opfers, Eleonora Nagy. Sie zeigte sich «fassungslos» darüber,
dass versucht werde, die Sache «einfach so unter den Teppich zu
kehren». «Wir möchten Gerechtigkeit.»

Die 40 Jahre alte Patientin wurde am 31. Mai 2022 im
Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem dort zwangsweise
untergebrachten Mann getötet. Er räumte später im Prozess vor dem
Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit
ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben. 

Patient hatte Hund getötet und wollte Menschen umbringen

Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik
eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen
Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen
werde. 

Warum griff niemand ein? 

Warum konnte der Mann seine Mit-Patientin ungestört attackieren?
Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellen sich die Eltern der
Getöteten heute noch - und zeitweise tat das auch die
Staatsanwaltschaft München I. 

2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein wegen
des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen - und stellte
es im Januar 2025 ein. Einer Beschwerde gegen die Einstellung gab die
Generalstaatsanwaltschaft München nicht statt. Am 24. März kam der
ablehnende Bescheid. Gegen diesen will die Familie nun am OLG
vorgehen. 

Das Isar-Amper-Klinikum wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall
äußern - auch nicht dazu, ob Sicherheitsvorkehrungen dort womöglich
inzwischen verschärft worden sind.

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