Tod einer Patientin - Narkosearzt kommt vor Gericht

Ein Anästhesist soll bei der Behandlung einer Patientin mehrere Dinge
versäumt haben. Rund fünf Jahre später prüft ein Gericht: War es
Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar versuchter Mord?

Berlin (dpa/bb) - Ein Narkosearzt kommt rund fünf Jahre nach dem Tod
einer 59-jährigen Patientin heute (9.00 Uhr) vor das Berliner
Landgericht. Die Anklage gegen den inzwischen 78-Jährigen lautet auf
Körperverletzung mit Todesfolge. Die zuständige Strafkammer hat in
ihrem Eröffnungsbeschluss allerdings darauf hingewiesen, dass auch
eine Verurteilung wegen versuchten Verdeckungsmordes durch
Unterlassen in Betracht komme.

Laut Ermittlungen war die Patientin am 27. Januar 2020 bei einem
Orthopäden in Berlin-Kreuzberg wegen eines Rückenleidens in
Behandlung gewesen. Der Orthopäde habe den Anästhesisten
hinzugezogen, um die Frau in Vollnarkose zu versetzen. 

Der Angeklagte soll mutmaßlich für mehrere Versäumnisse
verantwortlich sein. So habe er es während der Narkose pflichtwidrig
unterlassen, ihre Vitalfunktionen zu kontrollieren. Der Arzt soll den
Atem- und Herzstillstand der Patientin für mehrere Minuten nicht
bemerkt haben. Die eintreffende Notärztin und weitere Ärzte habe er
nicht ordnungsgemäß über den bisherigen Behandlungsverlauf
informiert.

Nach der Reanimation fiel die Frau den Angaben zufolge in ein
Wachkoma und erwachte bis zu ihrem Tod aufgrund einer
Lungenentzündung Ende April 2020 nicht mehr. Für den Prozess sind
bislang 13 Tage bis zum 17. Juli terminiert.

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