EuGH schränkt Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln ein

Weniger Stress, bessere Stimmung: Viele Nahrungsergänzungsmittel
machen mit gesundheitlichen Versprechungen auf sich aufmerksam. Einem
Teil davon schiebt der EuGH jetzt den Riegel vor.

Luxemburg (dpa) - Gesundheitsbezogene Werbung für Safranextrakt,
Ginkgo und andere pflanzliche Inhaltsstoffe ist in der EU bis auf
weiteres verboten. Das Verbot gelte so lange, bis die EU-Kommission
die werblichen Aussagen geprüft und in die dafür vorgesehen Liste
aufgenommen habe, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Vor allem für den wachsenden Markt mit Nahrungsergänzungsmitteln
dürfte das Urteil spürbare Folgen haben.

Konkret geht es um ein Verfahren gegen die Hamburger Firma Novel
Nutriology. Sie bewarb ein Nahrungsergänzungsmittel damit, dass es
ein stimmungsaufhellendes Safranextrakt sowie ein Melonensaftextrakt
enthalte, das Stressgefühle und Erschöpfung abbaue. Der Verband
Sozialer Wettbewerb sah darin eine unzulässige gesundheitsbezogene
Angabe und klagte.

Viele Werbeaussagen zu «Botanicals» wurden abgelehnt

Eigentlich regelt eine Liste der EU, welche gesundheitsbezogenen
Angaben zulässig sind. Sie schreibt zum Beispiel vor, wann genau die
Aussage rechtens ist, dass das Vitamin Biotin zu einer normalen
Funktion des Nervensystems beiträgt.

Anträge, Werbeaussagen zu sogenannten Botanicals in diese Liste
aufzunehmen, wurden von der zuständigen Behörde allerdings in großer

Zahl abgelehnt - auch mangels Studien. In der Folge setzte die
Kommission die Prüfung von Aussagen zu «Botanicals» auf Eis. Ob diese

noch nicht in die Liste aufgenommenen Werbeaussagen zulässig sind,
war Kern des Verfahrens am EuGH.

Die Richterinnen und Richter verneinten das in ihrem Urteil.
Ausnahmen seien möglich, sofern eine gesonderte Regelung bestehe. Das
sei im vorliegenden Fall, der vom Bundesgerichtshof an den EuGH
verweisen wurde, allerdings nicht der Fall.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite