Neues Cannabisgesetz - bereits Hunderte Strafen aufgehoben
Mit dem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt ein neuer
Strafrahmen. Zahlreiche Geld- und auch einige Freiheitsstrafen wurden
seitdem aufgehoben.
Potsdam (dpa/bb) - Nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in
Brandenburg 3.449 Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz überprüft worden. Bis Mitte März dieses Jahr
es
haben die Staatsanwaltschaften für 244 Verfahren eine neue
gerichtliche Strafe beantragt, wie das Agrarministerium in Potsdam
auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Michael Hanko und
Daniela Oeynhausen mitteilte. Grund ist eine Amnestieregelung für
Altfälle, die in dem seit April 2024 geltenden Konsumcannabisgesetz
enthalten ist. Die Antwort des Ministeriums liegt der Deutschen
Presse-Agentur vor.
Ansonsten wurden bis zum 19. März weitere 349 Verfahren statistisch
erfasst, bei denen bislang nicht vollstreckte Geldstrafen erlassen
wurden. Dies gilt auch für 7 nicht vollstreckte Freiheitsstrafen.
Laut Ministerium ist die Prüfung der betroffenen Verfahren nun
abgeschlossen. Allerdings seien noch nicht alle geprüften Verfahren
statistisch erfasst.
Kritik am neuen Cannabisgesetz - aufwendige Nachweise
Laut der Antwort ergeben sich in der Umsetzung des neuen
Cannabisgesetzes aber noch verschiedene Fragen zur Gesetzesauslegung
und Rechtsanwendung, welche die Arbeit von Polizei, Staatsanwälten
und Gerichten erschweren. Demnach gibt es Beweisschwierigkeiten
insbesondere bei der Abgrenzung von straflosem Besitz zu womöglich
strafbarem Handel mit Cannabis.
Beim Straßenhandel werden Ermittlungen erschwert, da Drogenhändler
nur solche Mengen bei sich führen, deren Besitz zulässig ist. Um
Straftaten nachweisen zu können, sei ein erheblicher Mehraufwand
erforderlich, da die Ermittlungen durch das Gesetz stark
eingeschränkt worden seien, heißt es in der Antwort.
Über 30 neue Verdachtsfälle einer Ordnungswidrigkeit
Für das neue Cannabisgesetz gilt seit Anfang dieses Jahres ein neuer
Bußgeldkatalog. Laut Ministerium wurden dem Landesamt für
Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bis zum 20. März 33 Fälle
wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gemeldet.
In 12 Fällen habe das LAVG eine Verwarnung ausgesprochen. 4 davon
waren mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße in Höhe von 35 bis
600 Euro verbunden. Mit 2 Delikten wegen des Verdachts des
unerlaubten Anbaus der Pflanze und unerlaubter Einfuhr befassen sich
die Staatsanwaltschaften.
Bislang haben 30 Vereine in Brandenburg den Anbau von
Cannabispflanzen beantragt, wie das Ministerium weiter mitteilte.
Demnach wurden acht Anträge genehmigt, ein Antrag wurde
zurückgezogen. Zwei Anträge wurden abgelehnt, unter anderem wegen
fehlender Angaben zu den Vorhaben. Zu den weiteren Anträgen teilte
das Ministerium noch keine Entscheidungen mit.
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