Prozess gegen Krankenpfleger - Kolleginnen äußerten Verdacht

Im Mordprozess gegen einen Krankenpfleger sagen Kollegen aus. Mit
Vorwürfen der eigenmächtigen Medikamentengabe konfrontiert, habe er
gesagt, er wolle nur helfen, berichtet ein Vorgesetzter.

Aachen (dpa/lnw) - Im Mordprozesse gegen einen Krankenpfleger vor dem
Landgericht Aachen haben ehemalige Kollegen des 44 Jahre alten
Angeklagten ausgesagt. Ein Vorgesetzter schilderte, dass ihn am
Pfingstsamstag 2024 drei Mitarbeiterinnen vor Schichtbeginn
abgefangen hätten. Die Kolleginnen hätten von dem Verdacht berichtet,
dass der 44-Jährige in seinem Nachtdienst auf der Palliativstation
über die ärztliche Anordnung hinaus Beruhigungsmittel an schwer
kranke Patienten verabreiche, berichtete der Zeuge.

Daraufhin habe er die Dokumentationen der Medikamentengabe angesehen,
schilderte der stellvertretende Stationsleiter. «Es stimmte gar
nichts», sagte der 35 Jahre alte Zeuge. Er habe unmittelbar einen
Vorgesetzten informiert und einen Ersatz für die Nachtschicht des
Angeklagten organisiert. 

Der 44-Jährige steht seit einem Monat wegen Mordes in neun Fällen
sowie wegen 34-fachen Mordversuchs an Patienten vor Gericht. Der
deutsche Angeklagte soll zwischen Ende Dezember 2023 und Mai 2024 auf
der Palliativstation eines Krankenhauses in Würselen bei Aachen
insgesamt 26 Patienten eigenmächtig stark sedierende Medikamente
gespritzt haben, teilweise in Kombination mit Schmerzmitteln und
teilweise mehrfach. Nach Angaben seiner Anwältin will der 44-Jährige
sich im Lauf des Prozesses äußern.

«War fast gruselig»

Der Pfleger berichtete über das Gespräch mit dem Angeklagten und dem
dazugekommenen Pflegedienstleiter unmittelbar nach Aufkommen des
Verdachts. Mit dem Vorwurf der eigenmächtigen Medikamentengabe
konfrontiert, habe der Angeklagte gesagt: «Ich will den Patienten nur
helfen.» Er sei doch kein «Euthanasie-Pfleger». Der große,
selbstbewusste Mann habe mit zitternder Lippe dagesessen. «Es war
fast gruselig», sagte der Pfleger. Der Angeklagte wurde freigestellt,
die Ermittlungen aufgenommen.

Der Pflegedienstleiter, ein weiterer Zeuge, erklärte, er habe in dem
Gespräch die Erklärung des Angeklagten, er wolle Leiden lindern, als
grenzüberschreitend empfunden. «Da entscheidet jemand selber, nicht
im Team, nicht in Konsensus». An die von dem Kollegen berichtete
Aussage des Angeklagten, er sei kein Euthanasie-Pfleger könne er sich
nicht erinnern.

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