Missbrauch auf Schultoilette - Gericht ordnet Psychiatrie an
Ein 26-jähriger ohne festen Wohnsitz steht unter dem Verdacht,
Grundschulkinder auf Schultoiletten sexuell missbraucht zu haben. Das
Gericht ordnete seine Einweisung an.
Krefeld (dpa/lnw) - Das Krefelder Landgericht hat den 26-Jährigen,
der Grundschüler auf Schultoiletten in Krefeld sexuell missbraucht
haben soll, in die Psychiatrie eingewiesen. Der Verteidiger des
Angeklagten protestierte vergeblich dagegen. «Mein Mandant will sich
nicht untersuchen lassen», sagte er. Die Fälle hatten vor fünf
Monaten für Entsetzen gesorgt. Dem Angeklagten wird schwerer
sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.
Beim Prozessauftakt verweigerte der 26-Jährige die Aussage und wollte
nicht einmal über seinen bisherigen Lebenslauf sprechen: «Nein, will
ich nicht», sagte er. Weil er auch mit keinem Psychiater kooperieren
will, entschloss sich das Gericht, ihn zur Beobachtung einzuweisen.
Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.
Tatort Grundschultoilette
Am 20. November soll er in Krefeld an zwei Grundschulen auf der
Toilette zwei Jungen unter 14 Jahren sexuell missbraucht haben.
Außerdem soll er am 5. November, also zwei Wochen zuvor, auf einem
Spielplatz in Krefeld versucht haben, ein Kind zu missbrauchen. Es
war aber schreiend davongerannt.
Der Deutsche hatte zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz
und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Sein
Strafregister weist acht Eintragungen aus, darunter auch eine
Haftstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um Raub, Sozialbetrug,
Leistungserschleichung und Diebstahl.
Vermindert schuldfähig?
Laut Anklage war der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Taten vermindert
schuldfähig. Warum, dazu sollte ein psychiatrischer Sachverständiger
Näheres sagen, was aber am ersten Prozesstag nicht geschah. Dafür
wurde bekannt, dass der Angeklagte bereits vor drei Jahren
psychiatrisch untersucht worden war.
Dem 26-Jährigen wird im aktuellen Verfahren schwerer sexueller
Missbrauch von Kindern in vier Fällen vorgeworfen, wobei es in zwei
Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Opfer sollen Jungen zwischen
sechs und neun Jahren gewesen sein. Zur Anwendung von körperlicher
Gewalt sei es in keinem der Fälle gekommen, sagte die
Staatsanwältin.
Eine Grundschullehrerin schilderte als Zeugin, wie verstört einer
ihrer Schüler vom Toilettengang nach etwa fünf Minuten zurückgekehr
t
war und ihr erzählte, was dort passiert sei. Für den Prozess sind bis
zum 4. Juni vier Verhandlungstage angesetzt.
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