Staatsgerichtshof will im Juni über AfD-Klage verhandeln
Den hessischen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik gibt es
schon seit Juni 2024 - immer noch ohne inhaltliche Arbeit. Wie geht
es im juristischen Tauziehen um die Untersuchungsthemen weiter?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens höchstes Gericht hat nach Informationen
der Deutschen Presse-Agentur den 11. Juni als Termin für eine
Verhandlung über die AfD-Verfassungsklage zum
Corona-Untersuchungsausschuss ins Auge gefasst. Das Urteil des
Staatsgerichtshofs in Wiesbaden wird dann mehrere Wochen oder wenige
Monate später erwartet.
Der Landtag hatte im Juni 2024 seinen Untersuchungsausschuss zur
früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt.
Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf
Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre
kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch
sieben Punkte.
AfD: Bürger haben Anrecht auf umfassende Aufklärung
Die AfD-Fraktion reichte Ende 2024 Verfassungsklage dagegen ein -
Hessens Bürger hätten ein Anrecht auf umfassende Aufklärung der
einstigen Corona-Politik. Auch bei der Zusammensetzung des
Untersuchungsausschusses strebt die Oppositionsfraktion Änderungen zu
ihren Gunsten an.
Zuerst hatte die AfD auch etwa Lockdowns, Impfungen und
Maskenpflichten zum Thema machen wollen. Die übrigen Fraktionen
kritisierten jedoch, das fasse die Untersuchungsthemen zu weit und
beziehe auch Bundesbehörden ein, für die der hessische Landtag nicht
zuständig sei.
Akten mit insgesamt tausenden Seiten
Bei einer neuen Sitzung hinter verschlossenen Türen einigte sich der
Corona-Untersuchungsausschuss derweil nach Worten des
Ausschussvorsitzenden Yanki Pürsün (FDP) auf die Anforderung vieler
Akten mit insgesamt mehreren tausend Seiten von zahlreichen
Landesministerien. Zudem beschloss das Gremium die Ladung von mehr
als einem Dutzend Sachverständigen, darunter bekannte Virologen sowie
Experten von Forschungsinstituten. Bislang hat der Ausschuss seine
inhaltliche Arbeit noch nicht begonnen.
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