BND muss keine Auskunft zu Ursprung von Corona geben

Die Frage, woher das Corona-Virus stammte, ist seit Jahren
unbeantwortet. Der Bundesnachrichtendienst muss den Medien auch nicht
mitteilen, was er dazu wusste.

Leipzig (dpa) - Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss den Medien
keine Auskünfte über seine Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus
geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem
Beschluss entschieden (Az.: BVerwG 10 VR 3.25). Es lehnte einen
entsprechenden Antrag eines Presseverlages ab.

Der Verlag ging davon aus, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst
seit 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des Virus
in einem chinesischen Labor verfügt habe. Auch die Bundesregierung
habe derartige Kenntnisse gehabt, so die Argumentation. Der Verlag
wollte unter anderem wissen, wann der BND entsprechende Informationen
an das Kanzleramt weitergegeben habe. 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dem presserechtlichen
Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen
entgegenstünden. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte
seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen Deutschlands
beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüssen auf Quellen mögl
ich,
und es könnten sich Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen
zu China ergeben.

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