Stiftung fordert Nothilfe für Opfer von Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler können jeden treffen - tausende Opfer gibt es jedes
Jahr in Deutschland. Für die Fälle, in denen lange
Rechtsstreitigkeiten folgen, fordern Experten nun Nothilfe für
Betroffene.
Berlin (dpa) - Zu spät entdeckte Krankheiten, verkehrte Medikamente
oder falsche Schnitte bei Operationen: Ärztefehler werden für
tausende Patientinnen und Patienten in Deutschland jedes Jahr zum
Problem. Selbst wenn Gutachten einen Fehler als Ursache für weitere
oder neue Leiden bestätigen, drohe vielen Geschädigten ein
jahrelanger Rechtsstreit, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung
Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin. Die neue schwarz-rote Koalition solle Opfern von
Behandlungsfehlern daher künftig schneller zu ihrem Geld verhelfen.
Die Krankenkassen sowie die Kliniken und Ärzte sollten dafür in einen
Fonds einzahlen. «Viele Bundesregierungen hatten bisher die Absicht,
die Versicherer und Leistungsanbieter mit wenigstens 60 Millionen
Euro in die Pflicht zu nehmen», sagte Brysch. Die Betroffenen sollten
aus so einem Härtefallfonds entschädigt werden. «Auch wenn die
beabsichtigte schwarz-rote Regierung dazu im Koalitionsvertrag
schweigt, muss sie dies auf ihre politische Agenda setzen.»
Pflegebedürftig, blind oder gelähmt
Die vorhandenen Möglichkeiten, eine Behandlung im Nachhinein bei
vermuteten medizinischen Fehlern überprüfen zu lassen, lobte Brysch:
«So ist es möglich, einen vermuteten Behandlungsfehler für die
Betroffenen kostenlos begutachten zu lassen.» Allein Gutachter im
Auftrag der Krankenkassen kamen nach der jüngsten Jahresstatistik
(2023) der Medizinischen Dienste in 2.679 von insgesamt 12.438
untersuchten Fällen zu dem Ergebnis: Ein Schaden ist von einem
Behandlungsfehler verursacht worden.
Im Vergleich zum Jahr davor blieb die Zahl der Vorfälle damit nahezu
unverändert. In rund jedem dritten dieser Fälle war ein Dauerschaden
die Folge. Als schwer stufte der Medizinische Dienst hiervon 180
Dauerschäden ein - Patientinnen und Patienten waren dann
pflegebedürftig, blind oder gelähmt. 75 Patienten starben demnach
wegen Fehler des medizinischen Personals.
Hohe Dunkelziffer
Auch bei den Ärztekammern kann man untersuchen lassen, ob bei einer
Behandlung etwas schiefgegangen ist: 7.529 Mal landeten
Verdachtsfälle zuletzt bei ihren Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen. In 1.162 Fällen wurde ein Behandlungsfehler
bejaht.
Viele Schäden durch fehlerhafte Behandlungen werden zwischen
Patienten und Krankenhäusern oder Arztpraxen oder durch
Haftpflichtversicherungen reguliert oder landen direkt vor Gericht.
Die Dunkelziffer ist also hoch. Untersuchungen legen zudem nahe, dass
die Zahl der tatsächlichen Fehler die Anzahl der daraus folgenden
Vorwürfe um ein Vielfaches übersteigt.
Fehler-Erfassung soll zur Pflicht werden
«Doch selbst wenn diese Stellen zu einem klaren Ergebnis kommen,
droht vielen Geschädigten ein jahrelanger Rechtsstreit», kritisierte
Brysch. Seit über 20 Jahren werde deshalb von Expertinnen und
Experten ein Fonds gefordert, der Nothilfe leisten könne.
«Patientenrechte müssen aber nicht nur politisch-rechtlich gestützt
werden», so Brysch weiter. «Auch bei den Krankenhäusern und
niedergelassenen Ärzte gilt es, eine wirksame Fehlerkultur zu
etablieren.» Der Stiftungsvorstand forderte, dass die teils schon
stattfindende systematische Erfassung sogenannter kritischer
Ereignisse verpflichtend wird.
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