Stiftung fordert Regeln für Hilfe zur Selbsttötung
Immer wieder wird in Deutschland über Regeln für Sterbehilfe
diskutiert. Inzwischen gebe es immer mehr begleitete Selbsttötungen,
so die Stiftung Patientenschutz. Sie sieht den Gesetzgeber gefordert.
Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus,
dass die Zahl begleiteter Suizide in den vergangenen Jahren in
Deutschland deutlich zugenommen hat. «Von den rund 10.000 Suiziden
jährlich gehen mehr als 1.200 auf das Konto der
Sterbehilfeorganisationen. Das sind mehr als zehn Prozent mit
steigender Tendenz», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der
Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Brysch beruft sich dabei auf Erhebungen seiner Stiftung bei den
Organisationen. 2021 hätten in Deutschland tätige
Sterbehilfeorganisationen noch bei 350 Suiziden geholfen, so ein
Bericht unter anderem der Deutschen Gesellschaft für Humanes
Sterben.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des
Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist
straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines
tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt.
«Traurige Dynamik»
Brysch verwies auf die kontroversen Diskussionen über Suizidbeihilfe
in der Vergangenheit. In der zurückliegenden Wahlperiode sei auch im
Bundestag der Versuch gescheitert, die organisierte Hilfe zur
Selbsttötung zu regeln. Dabei habe die Zahl der begleiteten
Selbsttötungen hierzulande radikal zugenommen, seit das
Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen
Suizidbeihilfe aufgehoben habe.
«Mit dieser traurigen Dynamik in den letzten Jahren nimmt Deutschland
einen Spitzenplatz in Europa ein», kritisierte Brysch. Er sprach von
einem «Geschäftsmodell mit der Selbsttötung», das den
Sterbehilfeorganisationen Millionen in die Kassen spüle. «Doch
verlässliche, öffentlich erhobene Fakten fehlen.» Die Regierung müs
se
für statistische Erhebungen sorgen.
Der neue Bundestag seinerseits solle sich erneut «mit dem
organisierten Suizid» auseinanderzusetzen. Der Stiftungsvorstand
forderte, Sterbehelferinnen und -helfer strafrechtlich in den Blick
zu nehmen. Brysch: «Grundsätzlich verboten gehört die Hilfe zur
Selbsttötung gegen Geld.»
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