BGH bestätigt Verurteilung von Ex-Oberstaatsanwalt

Ein Korruptionsermittler, der wegen Korruption verurteilt wird. Mit
dem skurrilen Fall aus Frankfurt hat sich nun auch der
Bundesgerichtshof beschäftigt.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die
Verurteilung eines ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts
bestätigt. Ausgerechnet der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle
gegen Korruption war im Mai 2023 wegen Bestechlichkeit, Untreue und
Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht
Frankfurt verhängte damals eine Haftstrafe von sechs Jahren.

Der Angeklagte war ehemaliger Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung
von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Das Landgericht sah es
als erwiesen an, dass er in dieser Rolle gemeinsam mit einem
befreundeten Unternehmer ein System etablierte, das ihm mehr als
zwölf Jahre lang illegale zusätzliche Einnahmen sicherte.

Vierstellige Bargeld-Beträge pro Monat

Das «System» ging so: Als Korruptionsermittler vergab der
Oberstaatsanwalt Gutachteraufträge an Sachverständige, die bei einer
Firma angestellt waren, an der er heimlich beteiligt war. Zuerst
bekam er 30, später 60 Prozent des Gewinns. Sein Geschäftspartner
zahlte Geld auf ein Konto ein, der Oberstaatsanwalt hob per Bankkarte
monatlich Bargeld in vierstelliger Höhe ab. Allein im nicht
verjährten Zeitraum strich er somit laut Urteil 277 000 Euro ein.

Den mitangeklagten Freund und Unternehmer verurteilte das Frankfurter
Landgericht wegen Bestechung und Subventionsbetrug zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide Angeklagten
legten gegen das Urteil Revision ein - sodass der Fall schließlich
beim BGH in Karlsruhe landete.

Top-Jurist verliert Beamtenstatus

Die Überprüfung des obersten deutschen Strafgerichts ergab im
Wesentlichen keine Rechtsfehler, so der BGH. Nur in zwei Punkten
hatte der Senat Bedenken: Einmal ging es um die Verurteilung des
Ex-Top-Juristen wegen Verkürzung der Einkommenssteuer und einmal um
die des Mitangeklagten wegen eines Subventionsbetrugs. Die Fälle
wurden von der Strafverfolgung ausgenommen. 

Auf die Höhe der jeweiligen Freiheitsstrafen der beiden Angeklagten
habe das aber keine Auswirkungen, teilte das Gericht weiter mit. Die
Revisionen wurden daher im restlichen Umfang verworfen. Der frühere
Oberstaatsanwalt habe somit nun auch seinen Beamtenstatus verloren.
(Az. 1 StR 275/23)

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