Mehr Freiräume für Krankenhäuser in MV bei Investitionen

Die Politik hat sich Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Ein
Beispiel für die Umsetzung soll das neue Landeskrankenhausgesetz in
MV liefern.

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung will den Krankenhäusern in
Mecklenburg-Vorpommern künftig mehr freie Hand geben beim Einsatz der
vom Land bereitgestellten Investitionsmittel. Die dafür notwendige
Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wurde nach Angaben von
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag vom Kabinett
verabschiedet. Der Entwurf gehe nun zur Beratung und Beschlussfassung
an den Landtag.

Im Haushaltsplan für 2025 hat das Land laut Ministerium für
Baumaßnahmen und Technikbeschaffung an den 37 Kliniken im Land etwa
60 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich stehen im Rahmen von
Sonderprogrammen auch Bundesmittel bereit, etwa zur Modernisierung
der Notfallkapazitäten oder zur Verbesserung der digitalen
Infrastruktur. Der Betrieb der Häuser wird über die Krankenkassen
finanziert.

Drese: Befreiungsschlag für Bürokratieabbau

Die Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes soll nach den Worten
Dreses dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land
zukunftsfest aufzustellen und die Krankenhausförderung grundlegend zu
reformieren. Die geplante Umstellung der Bauförderung sei ein
«Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau», betonte die
Ministerin.

Bislang müssten sogenannte Einzelfördermaßnahmen individuell
beantragt und geprüft werden. Dieser Prozess nehme oft mehrere Jahre
in Anspruch und binde viel Personal - sowohl in den Krankenhäusern
als auch in der Verwaltung. «Dieses zeitraubende Prozedere auf allen
Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer
Pauschalförderung ersetzen», erklärte Drese.

So werde jedes Krankenhaus ab dem Jahr 2028 eine
Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des
Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften könne. «Dieser
Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie
und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit», zeigte sich die
Ministerin überzeugt.

Krankenhausgesellschaft beziffert Investitionsbedarf deutlich höher

Laut Krankenhausgesellschaft wurde bislang die Hälfte der
Landesmittel für Einzelmaßnahmen und die andere Hälfte bereits
pauschal ausgereicht. Nach Angaben von Landesgeschäftsführer Uwe
Borchmann liegt der jährliche Investitionsbedarf der Klinken im
Nordosten bei etwa 150 Millionen Euro. «Da hat sich über die Jahre
ein beträchtlicher Investitionsstau aufgebaut», sagte er.

Weitere Neuerungen im Gesetz sind laut Drese die Einführung von
Patientenfürsprechern, die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau
während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung
auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten
Krankenhausreform. Im Gesetzentwurf sei zudem ein eigener Abschnitt
für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen
verankert worden. Eingeflossen seien dabei auch Erkenntnisse aus der
Corona-Pandemie.

Laut Gesundheitsministerium betreiben die 37 Krankenhäuser im Land
Einrichtungen an insgesamt 74 Standorten. Die Zahl der
Patientenbetten wurde mit etwa 10.200 angegeben. Ziel der
Landesregierung ist es, möglichst alle verbliebenen Klinken zu
erhalten. Die Krankenhäuser selbst sehen die Reformpläne des Bundes
kritisch und befürchten Schließungen. 1990 existierten im Nordosten
noch 55 Krankenhäuser mit rund 19.000 Betten.

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