Pfleger vergewaltigt 81-Jährige - über zehn Jahre Haft

Ein Pfleger soll sich in einem Haushalt um einen bettlägrigen Mann
kümmern. Doch stattdessen klaut er Geld und vergewaltigt die Frau des
Pflegebedürftigen. Nun muss er jahrelang hinter Gitter.

Bonn (dpa/lnw) - Das Bonner Landgericht hat einen 30-jährigen Pfleger
wegen erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischer
Erpressung, Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe
von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann
der 81 Jahre alten Geschädigten 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 

Er kam im August 2024 als Pfleger für einen bettlägerigen Mann in
einen Haushalt in Hennef bei Bonn. Den Schlüssel hatte die Ehefrau
unter die Fußmatte hinterlegt. Kurz nach der Ankunft hatte der
Angeklagte laut Urteil die schlafende 81-Jährige aus dem Bett
gezerrt, sie gefesselt und geknebelt. 

Er nahm demnach Schmuck im Wert von 7.000 Euro, 400 Euro Bargeld
sowie eine EC-Karte an sich. Er hob mit der erpressten Pin-Nummer am
Bankautomaten 1.500 Euro ab. Dann kehrte er zurück und vergewaltigte
die 81-Jährige. Er ließ sich mit einem Taxi nach Berlin fahren. Den
Fahrpreis von 1.700 Euro zahlte er mit der erbeuteten EC-Karte. Die
Frau ließ er gefesselt zurück. 

 Angeklagter nennt Vergewaltigung eine «Dummheit» 

 In seinem Geständnis hatte der Angeklagte die Vergewaltigung als
«Dummheit» bezeichnet, für die er sich sehr schäme. Damals sei er
«krank und besoffen gewesen». Ein psychiatrischer Gutachter hatte
keine strafmildernde Einschränkung bei ihm festgestellt. 

Laut Urteil hat sich der Angeklagte bei polnischen Pflegeagenturen
als «erfahrene Pflegekraft» beworben. Dabei stellte er sich mit
verschiedenen Identitäten vor und verschwieg, dass er in Polen wegen
zahlreicher Straftaten zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt worden
war. Bei mehreren seiner Kurzzeitstellen sollen Wertsachen
verschwunden sein. Die Richter sprachen von einem kriminellen
«Geschäftsmodell». 

Schon zwei Wochen nach der Tat hatte sich der Mann erneut mit
falscher Identität für eine Pflegestelle beworben. Er wurde nach
einem Hinweis der Agentur festgenommen. 

Im Urteil hieß es, die Folgen für die Eheleute seien besonders
gravierend. Sie mussten ihr Haus verkaufen, da die schwer
traumatisierte 81-Jährige es nicht mehr betreten konnte. Mittlerweile
lebt das Ehepaar in zwei verschiedenen Pflegestiften. Sie können
nicht mehr alleine leben und müssen betreut werden.

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