Auftakt im Prozess gegen falsche Ärztin

Sie soll als Narkoseärztin gearbeitet haben, obwohl sie keine war,
und dabei den Tod von drei Patienten verschuldet haben. Jetzt hat ein
weiterer Prozess gegen die Frau begonnen.

Kassel (dpa) - Vor dem Landgericht Kassel hat ein neuer Prozess gegen
eine Frau begonnen, die sich jahrelang fälschlicherweise als
Narkoseärztin ausgegeben hatte und durch Behandlungsfehler den Tod
von drei Menschen verschuldet haben soll. Die heute 54-Jährige hatte
sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung
als Narkoseärztin in einem Hospital im nordhessischen
Fritzlar erschlichen. Nach Überzeugung der Anklage starben durch
Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere
Schäden davon. 

Laut Staatsanwaltschaft dosierte die Angeklagte bei Operationen etwa
Medikamente fehlerhaft und verzögerte beziehungsweise unterließ
ärztliche Maßnahmen bei auftretenden Komplikationen. Die Frau habe
die für Patienten nachteiligen Folgen der Behandlungsfehler billigend
in Kauf genommen, sagte der Staatsanwalt. «Die Angeklagte wusste,
dass sie nicht als Ärztin tätig werden durfte und nicht über die
entsprechende Ausbildung verfügte», las er aus der Anklage. Zudem sei
ihr bewusst gewesen, dass es sich bei der Anästhesie um einen sehr
eingriffsintensiven medizinischen Fachbereich handelt. Trotz der
mehrfach aufgetretenen Probleme und Komplikationen habe sie ihre
Tätigkeit fortgeführt. 

BGH hob Urteil teilweise auf

Die Frau war im Mai 2022 unter anderem wegen dreifachen Mordes und
des versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel stellte
damals auch die besondere Schwere der Schuld fest. 

Gegen das Urteil hatte die Angeklagte erfolgreich Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung
teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht
ausreichend begründet sah. Die Feststellungen zum objektiven
Kerngeschehen der einzelnen Taten konnten laut BGH allerdings
bestehen bleiben. 

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun neu
verhandeln und entscheiden. Das Gericht hat bis zum 30. April sieben
weitere Verhandlungstermine anberaumt.

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