Gericht: Masken- und Testpflicht an Grundschulen rechtens
In der Corona-Krise im Frühjahr 2021 durften Grundschulen in
Brandenburg nur mit Maske und negativem Test betreten werden. Das
Oberverwaltungsgericht sieht diese Maßnahme als rechtmäßig an.
Potsdam/Berlin (dpa/bb) - Die Maßnahmen während der Corona-Pandemie
beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die im Frühjahr 2021
erlassene Verordnung für rechtmäßig erklärt, nach der Grundschulen
in
Brandenburg nur mit Maske und negativem Corona-Test betreten werden
durften. Das Urteil im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens war
bereits Ende Januar ergangen, wie das OVG mitteilte.
Zwar hätten die Regelungen tiefgreifende Grundrechtseingriffe
ermöglicht, begründeten die Richterinnen und Richter die
Entscheidung. Wer keine Maske trug oder keinen negativen Test
vorwies, konnte etwa vom Unterricht ausgeschlossen werden. Jedoch
habe es für Schülerinnen und Schüler Abmilderungen und Ausnahmen
gegeben. So mussten sie draußen während der Pausen, im
Sportunterricht sowie während des Lüftens der Klassenräume keine
Maske tragen.
Auch die Tests hätten die Kinder nicht schwerwiegend beeinträchtigt.
Diese hätten zu Hause in vertrauter Umgebung durchgeführt werden
können, hieß es. Wer keinen Test machen wollte, habe digital am
Unterricht teilnehmen können. Die Regelungen hätten dem Schutz des
Lebens und der Gesundheit gedient, teilte das Gericht weiter mit. Dem
verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.
Gegen das Urteil hat das Gericht keine Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde
eingelegt werden.
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