ICE mit Corona-Protest gefährdet - Anklage fordert Haft
Gegner der Corona-Maßnahmen spannen Plakate über Bahngleise, um
Aufmerksamkeit zu bekommen. Ein ICE muss notbremsen. Nun steht ein
Urteil bevor.
Würzburg (dpa/lby) - Weil er einen ICE in Unterfranken zu einer
gefährlichen Notbremsung gezwungen haben soll, fordert die
Staatsanwaltschaft für einen Angeklagten eine Haftstrafe von zwei
Jahren. In ihrem Plädoyer habe die Anklage außerdem eine
Bewährungsstrafe von zehn Monaten für dessen mutmaßliche Komplizin
gefordert - ebenfalls wegen Nötigung, teilte ein Sprecher des
Landesgerichts Würzburg mit. Die Verteidigung habe auf Freispruch
plädiert. Das Gericht will am Dienstag ein Urteil in dem
Berufungsprozess verkünden.
Die beiden Angeklagten sollen im Kampf gegen die staatlichen
Corona-Auflagen am 6. Januar 2021 mehrere Transparente auf der
Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufgestellt haben. Ein aus
Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine der
Konstruktionen. Der Lokführer machte eine Notbremsung. Verletzt wurde
niemand.
In einem ersten Prozess 2022 hatte das Amtsgericht Gemünden am Main
den 40-Jährigen und die 63-Jährige wegen fahrlässigen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen. Der
Mann erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die
Frau wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
Dagegen hatten die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Berufung
eingelegt.
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