Legasthenie: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Legastheniker haben in der Schule oft Probleme. Sollte ihre
Rechtschreibung daher generell nicht gewertet werden? Das hessische
Kultusministerium setzt nur in Ausnahmefällen auf Notenschutz.

Oberursel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Zahlreiche Menschen haben mit einer
Lese-Rechtschreibstörung zu kämpfen. Zehn bis zwölf Prozent der
Bevölkerung seien wissenschaftlichen Hochrechnungen zufolge
betroffen, sagte Sabine Behrent vom Landesverband Legasthenie und
Dyskalkulie Hessen. Viele von ihnen litten an Ängsten,
Angststörungen, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken. 

Ein großes Problem seien die Rahmenbedingungen an Schulen, so
Behrent. «Wir plädieren seit vielen Jahren für Notenschutz, um die
Kinder zu entlasten», erläuterte sie. Dabei lassen die Lehrkräfte auf

Antrag die Rechtschreibung nicht in die Noten einfließen. 

Kultusministerium: Notenschutz nur in Ausnahmefällen

Das hessische Kultusministerium setzt nur in Ausnahmefällen auf
Notenschutz. Als Fördermaßnahmen kämen unter anderem Unterricht in
besonderen Lerngruppen, Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und
Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung - der sogenannte
Notenschutz - infrage, erläuterte eine Sprecherin.

«In der Praxis werden die Nachteilsausgleiche stufenweise angewendet.
Dies geschieht nach den Grundsätzen «maximal fordern, ohne zu
überfordern», beziehungsweise es geht darum, Leistungen zu
ermöglichen und nicht überflüssig zu machen.»

Der Notenschutz sei eine Maßnahme der Stufe drei und «sollte nur im
Ausnahmefall sinnvoll beziehungsweise notwendig sein», erklärte die
Sprecherin. Nachteilsausgleiche der Stufen eins und zwei - zum
Beispiel verlängerte Arbeitszeiten, etwa bei Klassenarbeiten, oder
differenzierte Aufgabenstellung kämen hingegen häufiger zum Einsatz
und könnten ein Kind oft effektiver fördern als ein Aussetzen der
Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistungen.

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