OVG zieht Schlussstrich im Streit um Kohlenmonoxid-Pipeline

2007 gab es den ersten Planfeststellungsbeschluss, 2020 eine
Leitentscheidung zur Kohlenmonoxid-Leitung. Die Stadt Hilden aber zog
weiter vor Gericht - ohne Erfolg.

Münster (dpa/lnw) - Rund 17 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss
für eine Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster die beiden letzten
anhängigen Verfahren für beendet erklärt. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hatte im Juni 2023 Klagen der Stadt Hilden gegen zwei
Planänderungsbeschlüsse aus dem Jahr 2009 abgewiesen, auf
rechtskräftige Entscheidungen des OVG in der Sache verwiesen und die
Berufung nicht zugelassen. Das hatte die Stadt nicht akzeptiert und
Antrag auf Zulassung in Münster gestellt. 

Das OVG aber lehnte dies am 24. Januar 2025 ab, wie das Gericht
mitteilte. Damit sind sämtliche Verfahren in dem Streit um die
CO-Pipeline erfolglos und rechtskräftig abgeschlossen. 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Planung und den Betrieb für
die 67 Kilometer lange Rohrfernleitung von Köln-Worringen nach
Krefeld-Uerdingen seit 2007 mehrfach geändert und genehmigt. Mit der
Pipeline werden die Chemieparks der früheren Bayer Material Science
AG, heute Covestro AG, miteinander verbunden. Das OVG hatte in einem
Leitverfahren mit Urteil vom 31. August 2020 vier Klagen von
Privatleuten abgewiesen. Dieses Urteil ist seit 2021 rechtskräftig.

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