Gerlach sieht durch Krankenhausreform Fachkliniken gefährdet
Dass Bayern die Krankenhausreform für Murks hält, ist bekannt. Dass
Ministerin Gerlach deshalb auf die neue Bundesregierung hofft, auch.
Sie sieht vor allem eine Klinikart in Gefahr.
München (dpa/lby) - Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach
(CSU) sieht durch die beschlossene Krankenhausreform vor allem
Fachkliniken bedroht, die nicht unter die Definition des Bundes
fallen. «Aber auch andere Krankenhäuser können sehr schnell in
existenzielle Probleme kommen, wenn sie die strengen Voraussetzungen
der Leistungsgruppen nicht erfüllen, zum Beispiel beim Personal oder
bei zusätzlich anzubietenden verwandten Leistungsbereichen», betonte
sie.
Fachkliniken sind Krankenhäuser, die sich auf bestimmte Erkrankungen
oder Altersgruppen spezialisiert haben. Der Bundesrat hatte vor
Kurzem trotz jahrelanger Kritik aus Bayern den Weg für die
umstrittene Krankenhausreform freigemacht. Im Kern soll dabei die
bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert
werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon
für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll dazu führen,
dass Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht
optimalen Eingriffen wegfallen.
Gerlach: Mangelnde Flexibilität führt zu schlechterer Versorgung
Gerlach stößt sich aber besonders an einem: «Die Länder haben nach
den jetzt geltenden Vorgaben kaum mehr die Möglichkeit, bei der
Krankenhausplanung Ausnahmen zuzulassen.» Die Krankenhausreform
schränke somit die Flexibilität der Länder ein, gestaltend und vor
allem angebotssichernd auf die Versorgung einzuwirken. «Das wird dazu
führen, dass an manchen Orten im ländlichen Raum eine Versorgung
nicht mehr wie bisher aufrechterhalten werden kann, weil kleinteilige
Leistungsvorgaben nicht mehr bedient werden können.»
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.