Streit um Masern-Impfnachweis - Eltern scheitern mit Klage
Die Eltern eines Schulkinds weigern sich, einen Nachweis über eine
Masernschutzimpfung vorzulegen - und verweisen auf medizinische
Gründe. Vor Gericht haben sie damit keinen Erfolg.
Ansbach (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
Ansbach hat eine Klage von Eltern eines Schulkinds zurückgewiesen,
die keinen Nachweis über einen Masern-Impfschutz für ihr Kind
vorlegen wollten. Eine Berufung der Eltern gegen ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Bayreuth hatte damit keinen Erfolg, wie ein
VGH-Sprecher mitteilte. Zur Begründung machte das Gericht zunächst
keine Angaben.
Die Eltern hatten bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt Atteste zweier
Ärzte vorgelegt, die eine sogenannte Impfunfähigkeitsbescheinigung
darstellen sollten. Demnach legten die Dokumente das Bestehen einer
Kontraindikation hinsichtlich einer Masernimpfung nahe. Damit ist
gemeint, dass ein bestimmter Umstand bei dem Kind eine Impfung aus
medizinischer Sicht verbietet. Die Behörde akzeptierte die Dokumente
aber nicht und forderte die Eltern stattdessen auf, einen
Impfnachweis vorzulegen. Dagegen legten die Eltern Klage ein.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat der VGH die
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Mit der
schriftlichen Urteilsbegründung ist laut VGH in den kommenden Wochen
zu rechnen.
Impfpflicht gilt in Schulen und Kitas
Seit 2020 ist es in Kitas und Schulen vor der Neuaufnahme für
mindestens ein Jahr alte Kinder Pflicht, eine Masernimpfung
vorzuweisen. Nach Angaben des RKI erfolgt die Masernimpfung bei
vielen Kindern aber zu spät oder nicht vollständig. Nur knapp 81
Prozent der Kinder, die 2019 geboren wurden, hatten im Alter von zwei
Jahren beide Impfungen erhalten.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können
mitunter lebensbedrohlich sein. Übertragen werden sie unter anderem
über Tröpfchen und Aerosole, die etwa beim Sprechen, Husten und
Niesen abgegeben werden.
BKK firmus: Auch 2026 günstigste Krankenkasse
In drei Minuten in die BKK firmus wechseln: Nutzen Sie das Online-Beitrittsformular der BKK firmus. Wechseln Sie schnell, sicher und bequem online.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.