Berliner Justizsenatorin: Cannabis-Gesetz aufheben
Das neue Cannabis-Gesetz ist erneut Thema bei einem Treffen der
Justizressorts der Länder. Berlins Senatorin hält es für einen Irrweg
mit schwerwiegenden Folgen für die Praxis.
Berlin (dpa) - Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht knapp
acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis
deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarkts und der
Organisierten Kriminalität. «Was von der Bundesregierung als
Meilenstein der Drogenpolitik angepriesen wurde, hat sich in der
Praxis als schwerwiegender Fehler erwiesen, der unserem Land
langfristig Schaden zufügt», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen
Presse-Agentur. Das Gesetz sei ein Irrweg. «Es muss aufgehoben
werden.»
Bei der Justizministerkonferenz der Länder an diesem Donnerstag (28.
November) sollen die Erfahrungen mit dem seit 1. April geltenden
Gesetz thematisiert werden. Gemeinsam mit Baden-Württemberg hat
Berlin einen Beschlussvorschlag eingebracht. Darin heißt es, dass das
Gesetz vor allem «bei Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit
Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabisprodukten in nicht
geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des
Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität geführt hat».
Überwachungsmaßnahmen nicht wie bislang möglich
Hintergrund ist demnach, dass nach der Gesetzesänderung
Telefonüberwachung, die Onlinedurchsuchung oder die akustische
Wohnraumüberwachung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar sind.
In bereits laufenden Strafverfahren können aufgrund der Neuregelung
nicht mehr alle Beweismittel genutzt werden.
«Mafiöse Strukturen profitieren davon, dass der Markt für
Cannabisprodukte rentabler ist als je zuvor und nicht durch legale
Produktion gedeckt werden kann», so Justizsenatorin Badenberg.
Freispruch trotz Schmuggels im großen Stil
Bei einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil in
Baden-Württemberg hat die Neuregelung dazu geführt, dass der
Angeklagte freigesprochen wurde. Denn der Mann war durch die
Auswertung von Chats des Krypto-Messengerdienst Encrochat ins Visier
der Ermittler gelangt. Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim
konnten diese Erkenntnisse im vorliegenden Fall aber nicht genutzt
werden - weil Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr als
Betäubungsmittel gilt.
Das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber
bundesweit in der Justiz für Diskussion. Bei der Entscheidung handele
es sich keinesfalls um einen Einzelfall, heißt es in der
Beschlussvorlage. Auch Gerichte in Berlin, Freiburg oder Stuttgart
seien zu ähnlichen Urteilen gekommen.
Wegen Amnestieregelung rund 5.730 Verfahren überprüft
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht dadurch weitere Probleme auf
sich zukommen. Denkbar seien zum Beispiel Entschädigungsforderungen
für erlittene Untersuchungshaft, hieß es bereits im Sommer von einem
Behördensprecher.
Die Behörde hat nach eigenen Angaben aufgrund der Amnestieregelung
für Altfälle in dem Cannabis-Gesetz rund 5.730 Verfahren (Stand Ende
Oktober) überprüft. In knapp 160 Fällen wurde die bisherige Strafe
demnach aufgehoben. In einem Fall musste ein Mensch aus der Haft
entlassen werden. In fast 60 Verfahren wurden die Strafen neu
bestimmt. Über weitere entsprechende Anträge müssten die Gerichte
noch entscheiden, hieß es.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.