Corona-Hilfen: 16.500 Firmen verpassen Abrechnungs-Frist
Der Bund stützte die Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit einer
Serie von Hilfsprogrammen. Doch die Firmen müssen eine
Schlussabrechnung vorlegen - und die haben längst nicht alle
eingereicht.
München (dpa/lby) - Trotz knapp einjähriger Gnadenfrist haben 16.500
bayerische Firmen keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des
Bundes eingereicht. Das teilte die Industrie- und Handelskammer
München und Oberbayern mit. Diese Betriebe müssten nun eigentlich den
gesamten Corona-Zuschuss plus Zinsen zurückzahlen. Doch gibt es einen
allerletzten Strohhalm zumindest für die Firmen, die eine
Fristverlängerung beantragt hatten: Sie können bis zum 2. Dezember im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens ihre Schlussabrechnung nachliefern.
Die IHK hatte im Auftrag der Staatsregierung die Abwicklung der
zahlreichen Corona-Hilfspakete des Bundes übernommen: die
Überbrückungshilfen I, II, III, III+ und IV, die sogenannten
November- und Dezemberhilfen und die Neustarthilfe. Die Firmen
meldeten pandemiebedingte Umsatzeinbrüche, und bekamen dafür
Ausgleich.
Knapp zwölf Milliarden Euro in Bayern ausgezahlt
Ausgezahlt wurden in Bayern knapp zwölf Milliarden Euro, von denen
nach Berechnungen des Ifo-Instituts fast fünf Milliarden allein an
Gastronomie und Hotellerie flossen. Die Gesamtsumme der Staatshilfen
war sogar noch höher. In der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr
2020 hatte die Staatsregierung Soforthilfen gezahlt, außerdem gab es
Steuerstundungen, Kreditbürgschaften und allerlei andere
Unterstützungsmaßnahmen, die nicht über die IHK abgewickelt wurden.
Ursprünglich sollte die Frist für die Schlussabrechnung am 31.
Oktober 2023 enden, der Bund hatte diese dann bis 30. September
dieses Jahres verlängert. Nun zeigt sich, dass eine gar nicht so
kleine Anzahl von Firmen die Frist dennoch verpasste. Laut IHK hatten
bis 15. Oktober 94,1 Prozent der Firmen ihre Abrechnungen
eingereicht.
Gründe der Saumseligkeit unklar
Warum 16.500 Firmen keine Schlussabrechnungen einreichten, ist
unklar. Ganz überwiegend handelt es sich wahrscheinlich um kleine
Unternehmen, da größere Unternehmen in aller Regel Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder sonstige Finanzdienstleister damit
beauftragten. Mutmaßlich stellten zumindest einige der säumigen
Firmen ihre Geschäftstätigkeit ein.
Mehr Nachzahlungen als Rückforderungen
Dabei kann die Schlussabrechnung für eine Firma durchaus positive
Effekte haben: So haben die bayerischen Kammern bislang 81.500 von
mehr als 208.000 Abrechnungen zum «Paket 1» bearbeitet, das sind die
Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen.
Ergebnis: In knapp 29 Prozent der Fälle bekommt die jeweilige Firma
sogar eine Nachzahlung. Ein knappes Fünftel muss einen Teil der
Corona-Hilfe zurückzahlen, weil die Geschäftseinbußen am Ende weniger
gravierend waren als ursprünglich befürchtet. Laut IHK beläuft sich
die durchschnittliche Höhe der Rückforderungen auf 4.785 Euro.
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