Klage gegen schärfere Regeln fürs Kiffen in Bayern geplant
In Bayern gelten fürs Kiffen strengere Regeln als anderswo. Ob das
juristisch in Ordnung ist, muss nun voraussichtlich der
Verfassungsgerichtshof überprüfen.
München (dpa/lby) - Die strengen bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen
werden wohl zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Ein
parteiübergreifendes Bündnis kündigte am Dienstag an, eine
Popularklage gegen das bayerische Gesetz einzureichen.
Ihre Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich
rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit
Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive
Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von
Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten werde fortgesetzt, hieß es in
der Mitteilung.
Strenge Regeln in Bayern
In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten - allen voran auf der
Wiesn - komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der
Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche, und
auch für Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie Biergärte
n.
Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte
öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks
das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im
Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit
Monaten komplett verboten - das hat die Staatsregierung als Herrin
über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.
Mehrere Unterstützer für die Klage
Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen
Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke)
unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützern
bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch in München nennen.
Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1.
April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum
Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen
fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite
davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Bayern hat allerdings versucht, Spielräume für
möglichst viele Verschärfungen der Regeln zu finden.
Gerlach gibt sich gelassen
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte, man sehe einer
Klage gelassen entgegen. «Denn wir sind überzeugt, dass das
bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums
verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist.»
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