Kein Erfolg für AfD im Streit um Ausschussvorsitzende

Schon länger kämpft die AfD um ihr Recht, Ausschussvorsitzende im
Bundestag zu stellen. Bei den höchsten deutschen Richtern bleiben sie
erneut erfolglos.

Karlsruhe (dpa) - Schlappe für die AfD beim Bundesverfassungsgericht:
Sie scheitert mit zwei Organklagen, ihr Recht auf Vorsitzposten in
Bundestagsausschüssen feststellen zu lassen. Wahlen zur Bestimmung
der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des
Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag
zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende
Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die Entscheidung des
Senats erging einstimmig.

In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei
Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche
Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz
inne - obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen
würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion,
auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich
mit einer Organklage an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).

AfD-Kandidaten fielen bei Wahlen durch

Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und
besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich
im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es - wie nach der Bundestagswahl im
September 2021 - keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen
eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren in dieser
Legislaturperiode so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie
der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. 

Weil es Widerspruch gab, wurde gewählt. Entsprechend gab es am 15.
Dezember 2021 in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen - und alle
drei AfD-Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit deutlich.
Ein zweiter Anlauf am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen
Ergebnis. Bisher leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die
betroffenen Ausschüsse.

Ausschussvorsitz muss nicht Spiegelbild des Plenums sein

Die Fraktionen seien zwar gleich und entsprechend ihrer Stärke zu
behandeln, betonte König bei der Urteilsverkündung. Die
Mitwirkungsbefugnis erstrecke sich dabei auch auf die
Bundestagsausschüsse - es müsse daher grundsätzlich jeder Ausschuss
ein verkleinertes Abbild des Plenums sein. Dieser Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit gelte aber nicht für Gremien und Funktionen
lediglich organisatorischer Art, erläuterte König. Ein solcher sei
der Ausschussvorsitz.

Der stellvertretende Vorsitzende des Entwicklungsausschusses,
Christoph Hoffmann, sagte nach dem Urteil, gerade in dem von ihm
geleiteten Ausschuss wäre eine Besetzung mit einem Vorsitzenden aus
der AfD «unseren Partnern im globalen Süden nur schwer erklärbar».

Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Art Visitenkarte
Deutschlands. «Wenn diese Visitenkarte einen Politiker mit völkischen
oder rassistischen Tendenzen ausweist, wäre das mehr als
problematisch, ja schädlich für unser Land.»

Abwahl von Brandner rechtmäßig

Mit entschieden wurde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch
über eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen
Rechtsausschuss-Vorsitzenden, Stephan Brandner, im November 2019 (Az.
2 BvE 1/20). Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten
Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der
AfD-Abgeordneten für dessen Abberufung gestimmt - ein einmaliger
Vorgang in der Geschichte des Bundestages. 

Die Klage gegen die Abwahl hatte am Mittwoch ebenfalls keinen Erfolg.
Dass der Ausschuss selbst für eine etwaige Abwahl zuständig war, sei
vertretbar, urteilte der Senat. Sie sei zudem nicht willkürlich
erfolgt. Vor dem Hintergrund einer Reihe von Vorfällen hätte die
Mehrheit der Ausschussmitglieder das Vertrauen in den Vorsitzenden
und seine Fähigkeiten verloren, sodass eine effektive Zusammenarbeit
im Ausschuss aus ihrer Sicht nicht mehr möglich gewesen sei.

Klare Regeln für Abwahlen in Planung

Brandner sprach nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe von einem
«schwarzen Tag für den Parlamentarismus». Die Rechte der Opposition
würden dadurch massiv geschwächt. Die Mehrheit könne diktieren.
Brandner sprach von einem Pyrrhussieg: «Mehrheiten können sich
ändern.» 

Vor dem Urteil hatte sich der AfD-Politiker im Foyer des Gerichts mit
Zehntklässlern eines Gymnasiums aus dem rheinland-pfälzischen
Germersheim unterhalten. Er gehe nicht von einem Erfolg aus, sagte er
da bereits. Falls doch, würde er jedem Schüler ein Eis spendieren.
Daraus wurde nichts.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion,
Johannes Fechner, kündigte an, dass die Regierungsfraktionen eine
Präzisierung der Geschäftsordnung des Bundestages vorschlagen würden.

«Danach sollen künftig sowohl die Vorsitzenden von Ausschüssen, aber

auch die Schriftführer im Präsidium des Deutschen Bundestages nach
klaren Regeln abgewählt werden können.» Er sprach nach dem Urteil von

einem guten Tag für den Parlamentarismus.

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