RSV-Schutz für Babys jetzt auf Kassenkosten
Infektionswellen mit dem Erreger RSV machten schon vielen kleinen
Kindern und Eltern zu schaffen. Nun gibt es einen Anspruch auf
vorbeugende Immunisierung.
Berlin (dpa) - Ein empfohlener Schutz für Babys gegen
Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV ist jetzt auf Kassenkosten
möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur
Abrechenbarkeit der Leistung für die Ärztinnen und Ärzte mit.
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums,
die seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit
dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor
der Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren
festlegt. Sie greift eine entsprechende Empfehlung der Ständige
Impfkommission (Stiko) von Ende Juni auf.
Viele Säuglinge von RSV-Infekten betroffen
Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei
Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege.
Jährlich kommen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa
25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit
RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen
übertragen.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der
Deutschen Presse-Agentur, es sei der Selbstverwaltung des
Gesundheitswesens gelungen, in kürzester Zeit und rechtzeitig vor der
Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. «Wir
tragen so dazu bei, Neugeborene und Säuglinge vor einer schweren
RSV-Erkrankung zu schützen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in
Arztpraxen und Krankenhausstationen zu vermeiden.»
Empfohlene Zeiträume für Immunisierung
Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten
Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten,
erläuterte das Ministerium - also idealerweise von September bis
November. Babys, die von Oktober bis März zur Welt kommen, sollten es
möglichst bald nach der Geburt bekommen - am besten noch in der
Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.
Nach GKV-Angaben können Neugeborene und Säuglinge den vorbeugenden
Schutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Praxen
ab sofort erhalten. Im Krankenhaus sei es routinemäßig ab 1. Oktober
möglich, wobei die RSV-Prophylaxe jetzt schon an vielen Kliniken
abgerechnet werden könne.
Spritze soll schwere Verläufe verhindern
Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden
Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf
der Intensivstation und auch Todesfälle bei Neugeborenen und
Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und
Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die
es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.
Husten, Niesen und Fieber
Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine
laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein.
«Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf», schreibt die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In
der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem
Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.
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