Auftakt im Masken-Prozess: Schwere Vorwürfe gegen Ermittler Von Michael Donhauser, dpa
Am Landgericht Nürnberg-Fürth müssen sich zwei Männer verantworten,
die teils minderwertige Corona-Schutzmasken verkauft haben. Wussten
sie von dem Mangel? Oder war die Staatsanwaltschaft übereifrig?
Nürnberg (dpa/lby) - Es war eine dieser Geschichten, die in den
wilden Corona-Zeiten zum Skandal stilisiert wurden: Zwei Unternehmen,
die viel von Autofelgen und Tuning-Zubehör verstehen, aber wenig von
medizinischer Ausrüstung, haben Schutzmasken aus China importiert,
diese teuer an den Staat verkauft - und siehe da, die Qualität hat
nicht gestimmt. Und zusätzlich hat einer von ihnen noch die Hilfe von
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in Anspruch nehmen
wollen - zufällig ein Parteifreund.
Die Behörden ermittelten, die Staatsanwaltschaft ließ die beiden bis
dato unbescholtenen Bürger - einer im Hauptberuf Finanzbeamter, der
andere im Nebenamt Bürgermeister - erst einmal einsperren. Als sie
nach ein paar Wochen freikamen, mögen viele schon geahnt haben, dass
da möglicherweise ein bisschen zu weit geschossen wurde. Je mehr
Gutachten von Anklage und Verteidigung in Auftrag gegeben wurden, je
mehr Beweismittel gesichert wurden, desto mehr zerfielen die Vorwürfe
in sich. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschloss sich, die Anklage
gar nicht erst zuzulassen: «Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für
eine Verurteilung», lautete die Begründung.
Dass die beiden Männer nun doch vor genau dieser 16. Strafkammer
erschienen, ist der Hartnäckigkeit der Staatsanwaltschaft zu
verdanken. Die Behörde legte Widerspruch gegen die Nichtzulassung ein
und erwirkte eine mündliche Verhandlung. Die Verteidigung der beiden
Oberpfälzer konnte sich die Spitze zum Prozessauftakt nicht
verkneifen: Niemand habe diesen Prozess gewollt, sagte Rechtsanwalt
Wolfgang Heer. Mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Dieser warf Heer sogleich schwere Ermittlungsfehler vor und
bezeichnete das Ermittlungsverfahren als nicht fair. Die
Staatsanwaltschaft habe gleich mehrfach geltendes Recht gebrochen und
sei ihrer Verpflichtung zur Objektivität nicht nachgekommen. Unter
anderem sei den Verteidigern nur schleppend und keinesfalls umfassend
Akteneinsicht gewährt worden.
Die Männer aus dem Raum Neumarkt, Betreiber einer Handelsfirma für
Autoteile, sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in großem Stil
Schutzmasken aus China beschafft und sie an das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie an weitere Abnehmer
weiter verkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach nicht
den vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen an die Qualität. Es
sei somit ein Schaden in Höhe von weit über zwei Millionen Euro
entstanden.
Doch haben die Verkäufer von den Mängeln gewusst? Kein Verkäufer sei
davor gefeit, dass ihm mangelhafte Ware untergejubelt werde, meint
die Verteidigung. Sie will die Unschuld ihrer Mandanten, von denen
zumindest einer schwere psychische Probleme aus dem
Masken-Schlamassel davongetragen habe, nachweisen. Unter anderem soll
auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger als Entlastungszeuge vor
Gericht aussagen. Ein offizieller Beweisantrag dazu steht aber noch
aus.
Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken
und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch
bestimmten Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten
Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest
billigend in Kauf genommen. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch
rund 12.000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben,
als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden
waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.
Der Prozess wird am 20. September mit der Vernehmung eines Zeugen
fortgesetzt. Ein Urteil könnte erst im Dezember fallen.
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