Gericht verhandelt mutmaßlichen Schutzmasken-Betrug
Am Landgericht Nürnberg-Fürth müssen sich zwei Männer verantworten,
die dem Freistaat teils minderwertige Corona-Schutzmasken verkauft
haben. Wussten sie von dem Mangel?
Nürnberg (dpa/lby) - Wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf
von rund zwei Millionen Corona-Schutzmasken an den Freistaat Bayern
müssen sich zwei Männer ab Donnerstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht
Nürnberg-Fürth verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft
lautet auf Betrug und versuchten Betrug.
Die Männer aus dem Raum Neumarkt sollen in der Hochphase der
Corona-Pandemie in großem Stil Schutzmasken aus China beschafft und
sie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
weiter verkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach nicht
den vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen an die Qualität.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Anklage zunächst abgelehnt,
weil nicht hinreichend Wahrscheinlichkeit auf eine Verurteilung der
zwischenzeitlich auch inhaftierten Männer bestehe. Die
Staatsanwaltschaft war aber mit ihrem Widerspruch gegen diese
Entscheidung beim Oberlandesgericht erfolgreich. Die 16. Strafkammer
hat Verhandlungstermine bis zum 12. Dezember angesetzt.
Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken
und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch
bestimmten Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten
Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest
billigend in Kauf genommen. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch
rund 12.000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben,
als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden
waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.
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