Medizinischer Dienst: 126 Behandlungsfehler vergangenes Jahr
Bei fehlerhaften Behandlungen sind vergangenes Jahr Dutzende
Patienten in Rheinland-Pfalz zu Schaden gekommen. Der Medizinische
Dienst fordert mehr Transparenz.
Alzey (dpa/lrs) - Der Medizinische Dienst in Rheinland-Pfalz hat im
vergangenen Jahr 126 Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten
registriert. 466 Fälle wurden überprüft, bei 27,1 Prozent bestätigt
e
sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wie eine Sprecherin
des Medizinischen Dienstes in Alzey mitteilte.
In 93 Fällen, also jedem fünften untersuchten Fall, war der
Behandlungsfehler ursächlich für den Schaden. Nur in diesen Fällen
haben Patientinnen und Patienten auch Aussicht auf Schadenersatz, wie
es hieß. Bei mehr als 70 Prozent der untersuchten Fälle konnten
Gutachter dagegen keinen Behandlungsfehler feststellen.
Die Zahlen spiegeln nach Angaben des Medizinischen Dienstes nur einen
kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese bei
der Behandlung in Deutschland nicht zentral erfasst würden.
Meldepflicht gefordert
Im Interesse der Patientinnen und Patienten setze sich der
Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und eine
systematische Verbesserung der Patientensicherheit ein. Im Fokus
stünden dabei besonders schwerwiegende, aber vermeidbare
Behandlungsfehler. Dazu zählen etwa die Verwechslung von Patienten,
die Verwechslung von Medikamenten oder die Verwechslung von
Körperseiten bei Eingriffen, aber auch zurückgebliebenes OP-Material
im Körper.
Für solche Fehler sollte eine Meldepflicht eingeführt werden, weil
man daraus systematisch Präventionsmaßnahmen ableiten und so die
Patientensicherheit verbessern könne, sagte Jürgen Koehler,
Vorstandsvorsitzender der Organisation in Rheinland-Pfalz. Solche
Fehler zeigten etwa, dass Sicherheitsvorkehrungen wie Checklisten und
Markierungen von Patienten vor Eingriffen nicht angewendet würden,
hieß es weiter.
Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst
für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er überprüft d
ie
Qualität in Pflegeheimen und Krankenhäusern und ist auch für
Einzelfallbegutachtungen von Versicherten zuständig.
Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten sich
Betroffene zunächst an ihre Krankenkasse wenden, hieß es. Diese könne
dann den Medizinischen Dienst anweisen, ein Gutachten zu erstellen,
ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht
habe. Den Versicherten entstehen dadurch keine Kosten.
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