Tod beim Zahnarzt: Anästhesist übernimmt Verantwortung

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf eklatante Hygienemängel weist
der Narkosearzt zurück. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass er
dem Mädchen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hatte.

Frankfurt/Main (dpa) - Fast drei Jahre nach dem Tod eines kleinen
Mädchens in einer Zahnarztpraxis im Hochtaunuskreis hat der damalige
Narkosearzt die Verantwortung dafür übernommen. Ihm seien wohl
unbewusst Fehler bei der Hygiene unterlaufen, verlas der Rechtsanwalt
des heute 67-Jährigen beim Prozessauftakt im Frankfurter Landgericht
eine vorbereitete Erklärung. 

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wies er zurück: Er habe weder
Einwegspritzen mehrfach benutzt noch Medikamente deutlich überdosiert
oder aus Kostengründen eine Flasche mit Narkosemittel für mehrere
Patienten genutzt.

Blutvergiftung durch verunreinigtes Narkosemittel

Den Kindern war der Anklage zufolge ein verunreinigtes Narkosemittel
gespritzt worden, sie erlitten eine Blutvergiftung. Die
Anklagebehörde wirft dem Anästhesisten aus dem südhessischen Bensheim

Körperverletzung mit Todesfolge an dem vierjährigen Mädchen vor,
hinzu kommen Körperverletzungen an weiteren Kindern. Die
Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anästhesist etliche
Fehler gemacht hatte. 

Am 28. September 2021 hatte er in der Zahnarztpraxis in Kronberg im
Laufe des Tages mehrere Menschen für Zahnbehandlungen in Vollnarkose
gelegt. Erste Patientin des Tages war eine erwachsene Frau, um neun
Uhr folgte ein neunjähriger Junge mit großer Angst vor der
anstehenden Wurzelbehandlung. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anästhesist ihm ein
Narkosemittel aus der Flasche spritzte, die er zuvor bei der Frau
verwendet hatte und deren Lösung nun mit einem Pilz kontaminiert war.
Die gleiche Lösung erhielten die drei weiteren Kinder, die an diesem
Tag behandelt wurden.

Zehn Stunden zwischen Narkoselösung und Todeszeitpunkt

Als Letztes war am Nachmittag die Vierjährige an der Reihe, bei ihr
soll die Narkoselösung jetzt zusätzlich mit Bakterien verunreinigt
gewesen sein. Zehn Stunden später war sie tot, das Mädchen starb kurz
nach zwei Uhr nachts in der Praxis. Innerhalb der zehn Stunden war
sie zunächst wegen der Narkose lange nicht bei Bewusstsein. Dann
hatte der Narkosearzt selbst versucht, sie zu reanimieren. Auch dabei
soll er laut Anklage Fehler gemacht haben, zudem sei der
Rettungswagen mindestens drei Stunden zu spät alarmiert worden. 

Nur wenige Stunden nach dem Tod des Mädchens war der Anästhesist
bereits wieder im Einsatz gewesen, dieses Mal in einer Zahnarztpraxis
in Bensheim. Dort soll er einem Fünfjährigen ebenfalls ein
verunreinigtes Mittel gespritzt haben, der Junge bekam 40,8 Grad
Fieber. Seine drei anderen kleinen Patienten vom Vortag waren
ebenfalls schwer erkrankt, zwei von ihnen kämpften ums Überleben. 

Die zuständige Große Strafkammer hat sieben Verhandlungstage
eingeplant, mit einem Urteil wird Ende September gerechnet.

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