Lauterbach will Verkaufsverbot von Lachgas

Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt - und Experten warnen vor
Risiken für die Gesundheit. Der Gesundheitsminister will nun
durchgreifen.

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per
Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute
verbieten. Der SPD-Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung,
wie die «Rheinische Post» berichtete. Ein Ministeriumssprecher
bestätigte heute entsprechende Pläne. Der Änderungsantrag sieht
demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor. Das Papier
sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in
der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.

Lachgas fällt bisher nicht unter Betäubungsmittelgesetz

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den
euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in
Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann
etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden
oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits
gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen.

Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches
Besitzverbot gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle,
gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als
«anerkannte Verwendung» erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des
Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund
sei, dass Lachgas auch in der Industrie zum Beispiel zum Aufschäumen
von Sahne zum Einsatz komme oder in der Medizin und Wissenschaft
genutzt werde.

Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten

Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Chemikalien
Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als
K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten die meist geschmacks- und
geruchlosen Chemikalien in die Getränke ihrer Opfer. Die Substanzen
wirken üblicherweise wie Drogen. Nach einigen Minuten wird den Opfern
schwindelig, sie können nicht mehr klar denken und handeln und fühlen
sich, als wären sie betrunken. Kurz darauf können sie für Minuten
oder auch mehrere Stunden das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen
diese Zeit für Sexualdelikte oder zum Ausrauben.

Dem Blatt zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause
umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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