Falsche Impfbescheinigungen - Bewährungsstrafe für Ärztin

Ermittlungen wegen unrichtiger Impfpässe führen zu einer Praxis in
Berlin-Grunewald. Gegen Geld soll die Medizinerin
Corona-Schutzimpfungen attestiert haben, die gar nicht erfolgt sind.

Berlin (dpa/bb) - Eine Berliner Ärztin ist in einem Prozess um
falsche Corona-Impfbescheinigungen zu einem Jahr Haft auf Bewährung
verurteilt worden. Die 79-Jährige habe in 45 Fällen Schutzimpfungen
gegen SARS-CoV-2 dokumentiert, obwohl sie die betreffenden
Patientinnen und Patienten gar nicht geimpft habe, begründete das
Amtsgericht Tiergarten. In 15 der Fälle habe sie sich zugleich des
gewerbsmäßigen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse schuldig
gemacht. Die Ärztin habe im Gegenzug Geld erhalten - von jeweils
mindestens 150 Euro ging die Anklage aus.

Das Gericht ordnete die Einziehung von 4.550 Euro an. Zudem wurde der
79-Jährigen für die nächsten zwei Jahre untersagt, ärztliche Attest
e
oder Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auszustellen sowie
Impfungen durchzuführen. Bei den Taten handele es sich nicht um eine
Bagatelle. 

Angeklagte will nicht aus Geldgier gehandelt haben

Der Medizinerin wurden Taten zwischen Juni 2021 und November 2022 zur
Last gelegt. Die 79-Jährige hatte gestanden. Sie habe während der
Corona-Pandemie in ihrer Praxis Impfungen vorgenommen, «aber wenn
jemand nicht wollte, dann nicht». Das müsse sich «irgendwie
herumgesprochen haben». Ihr sei es aber nicht um Geld gegangen - «ich
bin Idealistin, ich habe mir im Umgang mit meinen Patienten nichts
vorzuwerfen.» 

Ermittlungen wegen unrichtiger Impfpässe hatten zur Angeklagten
geführt. Bei einer Durchsuchung ihrer Praxis in Berlin-Grunewald
seien unter anderem 16 bereits ausgefüllte Impfausweise in einer
Plastiktüte gefunden worden - «sie lagen wie zur Abholung bereit»,
sagte eine Kriminalbeamtin im Prozess.

Dem Urteil war eine sogenannte Verständigung aller Prozessbeteiligten
vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zwei Monate
Haft auf Bewährung verlangt, der Verteidiger eine Strafe von maximal
einem Jahr auf Bewährung. Seine Mandantin habe helfen wollen und
«nicht aus Geldgier gehandelt». Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

 

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