SPD-Fraktion fasst Beschluss zur Legalisierung von Abtreibungen

Es ist eine Frage, die seit Jahren umstritten ist: Sollten
Abtreibungen nicht mehr strafbar sein? Aus Sicht der SPD-Fraktion ist
die Antwort ein klares Ja. Doch nicht alle teilen diese Ansicht.

Berlin (dpa) - Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich für eine
Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Ein
entsprechendes Positionspapier segneten die Abgeordneten am
Dienstagnachmittag bei ihrer Fraktionssitzung ab. Darin ist
festgehalten, dass Abtreibung aus Sicht der SPD-Fraktion künftig
generell nicht mehr strafbar sein sollte. Gleichwohl solle es dafür
aber weiterhin «klare gesetzliche Voraussetzungen» geben, heißt es in

dem Papier, das der dpa vorliegt. Die Grünen unterstützen den
Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des
Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein
Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei,
wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein
Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen
einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des
Paragrafen wird seit Jahren gestritten. Zuletzt hatte eine von der
Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den
ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

«Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu
bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden», schlagen nun auch
Politikerinnen und Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese
über die zwölf Wochen hinausgehen soll, steht nicht in ihrem Papier.
Da heißt es: «Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der
Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend

zeitlichem Abstand anknüpft.» Sobald im Einzelfall eine
Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch

grundsätzlich verboten sein.

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist
sollten aus Sicht der SPD-Abgeordneten nur Ärztinnen und Ärzte, nicht
aber Schwangere strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche
ohne Zustimmung der Schwangeren zu sanktionieren, solle ein
zusätzlicher Straftatbestand geschaffen werden. Ferner setzen sich
die Abgeordneten dafür ein, dass die aktuell geltende Pflicht für
ungewollt Schwangere, sich vor einem Abbruch beraten zu lassen,
wegfällt. Die Beratungspflicht solle durch einen Rechtsanspruch auf
Beratung ersetzt werden, heißt es in dem Papier. 

Auch die Grünen unterstützen den Vorstoß. «Wir wollen das
Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und setzen uns schon lange
für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
außerhalb des Strafgesetzbuches ein», erklärten Fraktionsvize Maria
Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Gleichzeitig müsse das Schutzniveau
für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt
werden. Die Grünen strebten gesetzliche Änderungen noch in dieser
Legislaturperiode an. 

Ob es tatsächlich dazu kommt, ist indes unklar. Im FDP-geführten
Bundesjustizministerium scheint die Motivation, den damals zum
Schwangerschaftsabbruch gefundenen Kompromiss jetzt aufzuschnüren,
nicht allzu groß zu sein. Das Ministerium werte gegenwärtig den
Bericht der Kommission sorgfältig aus, sagte eine Sprecherin der dpa.
«Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu Schwangerschaftsabbrüchen», fügte sie
hinzu. Den Bericht hatte die Kommission bereits Mitte April
vorgelegt. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin
Helling-Plahr, hatte damals erklärt, an den bisherigen Regelungen
festhalten zu wollen.

Auch der Caritas-Verband äußerte sich kritisch zum Vorstoß der
Sozialdemokraten - insbesondere zu dem Vorschlag, die
Beratungspflicht künftig abzuschaffen. «Die SPD plant ernsthaft ein
Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das
enttäuscht uns sehr», erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria
Welskop-Deffaa. Die Beratungspflicht habe sich «für alle Beteiligten
bewährt», weil sie Betroffenen verlässlich Zugang zu allen wichtigen

Informationen ermögliche. Auch für Ärztinnen und Ärzte sei der
Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem
Willen für eine Abtreibung entschieden habe. 

Der Verband regt an, stattdessen den Zugang zu Verhütungsmitteln zu
verbessern und die Kostenerstattung von Abtreibungen für betroffene
Frauen zu erleichtern. Bislang müssen sie die Kosten entweder selber
tragen oder einen Antrag auf staatliche Kostenübernahme stellen.
Wegen der bisherigen Strafbarkeit werden Abbrüche bislang nicht von
den Krankenkassen übernommen.

Kritik kam auch aus der Unionsfraktion. «Die Beratungspflicht ist das
einzig unmittelbare Schutzinstrument zugunsten des ungeborenen
Kindes», sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter
Krings. Dabei sei auch die Verortung im Strafgesetzbuch von
Bedeutung, von der Abbrüche in den ersten zwölf Wochen bei Einhaltung
von Beratungs- und Wartepflicht bereits heute ausdrücklich
ausgenommen seien. «Dieses Schutzniveau darf nicht weiter
unterschritten werden», betonte Krings. Stichtage zum
Schwangerschaftsabbruch könnten nicht nach Belieben hin und her
verschoben werden».  

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