Millionen-Betrug mit Luxuswagen - Haftstrafen bis zu zehn Jahren

Luxusautos und Masken werden über ein kriminelles Netzwerk zum Schein
gehandelt - mit rund 50 Millionen Euro Steuerschaden. Eine Anklage
der Europäischen Staatsanwaltschaft führt zu hohen Strafen.

Berlin (dpa) - Über ein europaweites Betrugssystem sind Luxusautos
und medizinische Masken gehandelt und Steuern im großen Stil
hinterzogen worden: Im Prozess gegen eine mutmaßliche Bande hat das
Berliner Landgericht am Mittwoch zwei Männer zu jeweils zehn Jahren
Haft verurteilt. Die 42- und 43-Jährigen sowie ein 45-Jähriger, gegen
den achteinhalb Jahre Haft verhängt wurden, hätten als Bande ein
«hochkriminelles System gesteuert», sagte der Vorsitzende Richter Bo
Meyer. Ein Steuerschaden von rund 50 Millionen sei verursacht worden.
Die 42- bis 45-Jährigen wurden unter anderem der Steuerhinterziehung
und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. 

Für diese Angeklagten wurde zudem die Einziehung von jeweils mehreren
Millionen Euro angeordnet. Zwei weitere Angeklagten erhielten fünf
Jahre und fünf Monate Haft beziehungsweise wegen Beihilfe zwei Jahre
Haft. Für das Berliner Landgericht ist es der erste Prozess um eine
Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). 

Die Angeklagten, die aus Kroatien, Deutschland, Griechenland und
Polen stammten, hätten ab 2019 das EU-Steuersystem ausgenutzt, hieß
es weiter im Urteil. Bei einer Variante habe es tatsächlich Waren
gegeben, aber Umsatzsteuern seien nicht abgeführt worden. Bei anderen
Taten sei mit Luxuswagen und medizinischen Masken über ein komplexes
Netz nur zum Schein gehandelt worden, um Vorsteuern zu kassieren -
«ein Griff in die Staatskasse». Das kriminelle Umsatzsteuerkarussell
als solches hätten die Angeklagten zugegeben, so der Richter nach
fast 50 Verhandlungstagen. Gewinne seien allerdings kleingerechnet
worden.

Bei den Ermittlungen in Kroatien, Tschechischen, Frankreich,
Deutschland und Polen wurden Angaben zufolge Bankkonten eingefroren
sowie Immobilien, Autos und Luxusartikel im Wert von schätzungsweise
5,2 Millionen Euro beschlagnahmt. 2021 sei der Fall der Europäischen
Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Die Behörde ist für die
Ermittlung, Verfolgung und Anklage von Straftaten zum Nachteil
finanzieller Interessen der Europäischen Union zuständig. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der
Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf geringere
Strafen und im Fall eines Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 


 

 

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