Neues Beratungsangebot zur Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
Eine Landesrahmenvereinbarung schafft die Basis für ein
niedrigschwelliges Angebot. Es richtetet sich an Eltern, die bei
ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten.
Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz soll die Früherkennung und
-förderung von Kindern mit Behinderungen verbessert werden. Dazu gibt
es für Eltern, die bei ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten,
künftig ein offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot an insgesamt
sieben Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung. Das Angebot
wird laut Sozialministerium durch die gesetzlichen Krankenkassen und
die Kommunen finanziert. Eine neue Landesrahmenvereinbarung regelt
das Zusammenwirken der verschiedenen Träger und Zentren für
Sozialpädiatrie.
Die neue Vereinbarung war den Angaben zufolge im Zuge der geänderten
Regelungen zur Frühförderung durch das Bundesteilhabegesetz notwendig
geworden und sieht unter anderem die Finanzierung eines offenen,
niedrigschwelligen Beratungsangebots vor. Das Angebot könne von
Eltern vor der Einleitung einer Eingangsdiagnostik in Anspruch
genommen werden.
Hilfen und Beratung durch die Zentren können beispielsweise bei
allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten, Bewegungsstörungen,
Störungen der Sprachentwicklung, angeborenen Fehlbildungen,
Verhaltensauffälligkeiten oder emotionalen Störungen in Betracht
kommen. Mit Ausnahme des offenen, niedrigschwelligen
Beratungsangebots werden die Leistungen der Zentren nach Überweisung
durch einen niedergelassenen Arzt in Anspruch genommen.
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