Bundestag entscheidet über Bafög-Erhöhung
Bafög-Empfänger bekommen bald mehr Geld und Studienanfänger aus
ärmeren Haushalten eine 1000-Euro-Starthilfe. Im Bundestag sollen die
Pläne nun beschlossen werden.
Berlin (dpa) - Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über eine
Erhöhung der Bafög-Sätze für Schüler und Studenten ab. Zudem soll
en
Studienanfänger aus ärmeren Haushalten künftig mit einer sogenannten
Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro unterstützt werden. Die
Ampel-Koalition hatte nach viel Kritik von Sozialverbänden und
Studierendenvertretern ihre Bafög-Reform noch einmal geändert und die
Erhöhung der Sätze ergänzt, die im Gesetzentwurf von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zunächst nicht
vorgesehen waren. Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um
5,75 Prozent erhöht worden. Die Pläne im Einzelnen:
Höherer Grundbedarfssatz und höhere Wohnkostenpauschale
Der sogenannte Grundbedarf für Studierende soll zum Wintersemester
von 452 auf 475 steigen, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht
mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Zusammengerechnet
gibt es also eine Anhebung von 812 auf 855 Euro. Ältere Studierende,
die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, weil sie nicht
mehr über die Eltern mitversichert sind, können außerdem aktuell
einen Zuschlag von 122 Euro bekommen, so dass der Höchstsatz heute
bei 934 Euro liegt. Auch dieser Zuschlag soll steigen.
Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. F
ür
sie soll die Erhöhung bereits ab 1. August zum Beginn des neuen
Schuljahres greifen. Nach dem Bundestag muss sich der Bundesrat noch
mit der Bafög-Reform befassen, sie ist dort aber nicht
zustimmungsbedürftig.
Höhere Freibeträge
Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und möglicher
Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer
individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine
Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen
um 5,25 Prozent steigen, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu
vergrößern. Höhere Freibeträge bedeuten, Eltern und Bafög-Empfä
nger
dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus
der Bafög-Förderung heraus. Hintergrund: In der Vergangenheit war die
Zahl der Empfänger deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem
Bundesamt 630 000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren
es noch 979 000.
Studienstarthilfe für Laptop oder Bücher
1000 Euro sollen Studienanfänger ab dem kommenden Wintersemester
bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder in
Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den
Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das
Bundesbildungsministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf grob mit
etwa 15 000 Anträgen auf diese Studienstarthilfe. Im vergangenen Jahr
wurden an deutschen Hochschulen knapp 480 000 Erstsemester gezählt.
Die Antragstellung wird voraussichtlich über das Portal «Bafög
Digital» möglich sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann.
Das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten
Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung
sollen ausreichen. Die 1000 Euro Starthilfe müssen nicht
zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als
Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.
Bafög-Rückzahlung bleibt, wie sie ist
Die Bafög-Reform sieht außerdem die Einführung eines sogenannten
Flexibilitätssemesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp
wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die
Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auc
h
wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll
es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch
zu gefährden. Nicht umgesetzt wird der ursprüngliche Plan, die
Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat
zu erhöhen. Es bleibt also dabei, dass maximal 10 010 Euro Schulden
getilgt werden müssen, denn nach 77 abgezahlten Raten wird in der
Regel der Rest erlassen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner
Einführung 1971 immer wieder reformiert - umgangssprachlich steht der
Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus
dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst
ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt's
geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.
Studierendenwerk: Nachbesserungen noch zu schwach
Sozialverbände, Gewerkschaften, Deutsches Studierendenwerk (DSW) und
auch SPD und Grüne in der Koalition hatten im Zuge der Beratungen
über die Bafög-Reform Druck gemacht. Unter Verweis auf die
gestiegenen Lebenshaltungskosten und hohen Mieten für WG-Zimmer
hatten sie gefordert, dass, anders als zuerst geplant, auch die
Bafög-Sätze und Wohnpauschalen angehoben werden. Fünf Prozent höher
e
Sätze, wie nun vereinbart, seien besser als eine Nullrunde, heißt es
beim DSW. Die Nachbesserungen seien insgesamt aber noch zu schwach.
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