Euroimmun-Gründer Stöcker zu 250 000 Euro Strafe verurteilt
Wegen einer Corona-Impfaktion steht der Unternehmer Winfried Stöcker
vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht einen Verstoß gegen das
Arzneimittelgesetz. Das Urteil fällt höher aus als gefordert.
Lübeck (dpa/lno) - Winfried Stöcker zeigt sich unversöhnlich. «Ich
bin überzeugt, dass ich damals etwas Gutes getan habe», sagte der
Unternehmer voller Überzeugung in seinem Schlusswort im Prozess um
eine Corona-Impfaktion. Wenn man sich die damals herrschende Notlage
vor Augen führe, sei er als Arzt zum Helfen verpflichtet gewesen,
sagte der 77-Jährige am Montag vor Gericht.
Wegen der Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Corona-Impfstoff
verurteilte das Amtsgericht Lübeck den Gründer der Firma Euroimmun
zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro - insgesamt 250
000 Euro. Er habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in
Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen,
sagte Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Stöcker hatte mitten in der Corona-Pandemie im November 2021 am
Lübecker Flughafen Blankensee - dessen Eigentümer er ist - eine
Impfaktion mit dem von ihm entwickelten Impfstoff «Lubeca Vax»
organisiert. Da der Impfstoff keine behördliche Zulassung hatte, galt
die Impfung als illegal.
«Der Andrang war groß», schilderte eine Zeugin am Montag das
Geschehen am Flughafen. «Ich hatte durch Mundpropaganda von der
Aktion erfahren. Wir wurden von Herrn Stöcker über die fehlende
Zulassung aufgeklärt, geimpft haben dann zwei Doktoren», sagte die
54-Jährige. Die Impfung sei schnell gegangen, und sie habe auch in
den Tagen danach keinerlei Nebenwirkungen verspürt, sagte sie aus.
Vorn schweren Nebenwirkungen berichtete dagegen ein 72 Jahre alter
Zeuge. «Einer meiner Freunde, ein pensionierter Arzt, hat kurz nach
der zweiten Immunisierung eine Hirnvenenthrombose erlitten», sagte
er. Ein Zusammenhang zwischen Impfung und der Erkrankung sei zwar
nicht belegt, aber wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs
wahrscheinlich, sagte der Zeuge. Er habe seine Bedenken später auch
dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mitgeteilt. Das Institut ist in
Deutschland unter andere für die Zulassung von Impfstoffen zuständig.
Mehrere Polizisten, die die Aktion schließlich beendet hatten,
sagten, sie seien von den Anwesenden unfreundlich, bisweilen sogar
feindselig empfangen worden. Es habe Unmutsbekundungen und auch
Beschimpfungen gegeben, sagte ein Beamter. Eine Beamtin sagte, sie
habe beobachtet, wie der Angeklagte eine weiße Styroporbox aus seinem
Auto ins Flughafengebäude getragen habe. Was drin war, wisse sie aber
nicht.
Stöckers Verteidiger, der Kieler Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki und
dessen Kollege Manfred Parigger aus Hannover, forderten für ihren
Mandanten Freispruch. «Es gibt bis heute keine Hinweise darauf, dass
unser Mandant die Bestandteile des Impfstoffes in seinem Labor
hergestellt oder zusammengemischt hat», sagte Kubicki. «Auch darauf,
dass er selbst geimpft haben könnte, gibt es keinen Hinweis.» Die
Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten zu einer
Geldstrafe von 10 000 Euro zu verurteilen.
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