Euroimmun-Gründer Stöcker: 250 000 Euro Strafe für illegale Impfung
Wegen einer Corona-Impfaktion steht der Unternehmer Winfried Stöcker
vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen das
Arzneimittelgesetz vor. Der Unternehmer sieht sich im Recht.
Lübeck (dpa) - Wegen einer Impfaktion mit einem nicht zugelassenen
Corona-Impfstoff muss der Lübecker Unternehmer Winfried Stöcker eine
Geldstrafe in Höhe von 250 000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Lübeck
verurteilte den Gründer der Firma Euroimmun am Montag zur Zahlung von
50 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro. Er habe ein nicht zugelassenes
Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das
Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte der Richter zur Begründung.
Es gebe bis heute keine Hinweise darauf, dass Stöcker die Komponenten
des Impfstoffes selbst zusammengemischt oder sie in seinem Labor
hergestellt habe, sagte Wolfgang Kubicki, einer von Stöckers
Verteidigern. Deshalb müsse sein Mandant freigesprochen werden. Die
Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten zu einer
Geldstrafe von 10 000 Euro zu verurteilen. Stöcker selbst sagte in
seinem letzten Wort, er sei unschuldig. Er habe durch seinen
Impfstoff einen Weg aus der Pandemie gesehen: «Da muss ich als Arzt
doch helfen.»
Stöcker hatte mitten in der Corona-Pandemie im November 2021 am
Lübecker Flughafen Blankensee eine Impfaktion mit dem von ihm
entwickelten Impfstoff «Lubeca Vax» organisiert. Da der Impfstoff
keine behördliche Zulassung hatte, galt die Impfung als illegal.
Zeugen bestätigten am Montag vor Gericht, dass Stöcker die
Interessenten vor der Impfung über die fehlende Zulassung aufgeklärt
habe. Bei der Aktion im Gebäude des Lübecker Flughafens hatten sich
den Angaben zufolge bereits rund 50 bis 100 Menschen impfen lassen,
bevor die Polizei die ungenehmigte Aktion beendete. Stöcker ist seit
Mitte 2016 Eigentümer des Flughafens, den er aus der Insolvenz heraus
gekauft hatte.
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