Falsche Corona-Atteste - Staatsanwalt plädiert auf Haftstrafe

Dresden (dpa/sn) - Im Prozess gegen eine Ärztin wegen gefälschter
Corona-Atteste am Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft vier
Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert. Sie sieht es als
erwiesen an, dass die Hausärztin aus Moritzburg während der
Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen
Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausstellte, die vom Tragen der
Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder
Rachenabstrich befreiten, wie Vertreter der Anklagebehörde in seinem
Plädoyer am Dienstag sagte. 

Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit trotz Gesetzesverschärfung 2021
und deutlicher Warnungen durch die Landesärztekammer Sachsen
fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Er forderte auch ein
Berufsverbot von vier Jahren und die Einziehung der Taterträge in
Höhe von über 47 000 Euro. Pro Attest habe sie mindestens 30 Euro
kassiert und sich daher unter anderem wegen Ausstellens unrichtiger
Gesundheitszeugnisse in zusammen 1003 Fällen schuldig gemacht.

Der Prozess hatte im November 2023 begonnen. Die Medizinerin äußerte
sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Aus Sicht der Anklage ist
«zweifelsfrei» erwiesen, dass sie aus Überzeugung gegen die
staatlichen Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehandelt habe, mit hoher
krimineller Energie, so der Staatsanwalt. Sie habe die Atteste nach
Angaben der Empfänger ausgestellt, bevor sie die Menschen bei den
Sammelterminen traf und da eine Behandlung nur vorgetäuscht. 

Die Plädoyers werden am 11. Juni mit der Verteidigung fortgesetzt,
ein Urteil soll noch im Juni gesprochen werden.

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