Buschmann verspricht einfache Regeln für komplexe Familienverhältnisse Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Gesetzesvorhaben wirken sich oft im Geldbeutel aus. Da bei der
geplanten Reform des Familienrechts auch Emotionen eine große Rolle
spielen, ist es nicht überraschend, dass da viele mitreden wollen.

Berlin (dpa) - Die von der Ampel-Koalition angekündigten umfassenden
Neuregelungen zu Adoption, Sorgerecht, Abstammung und Unterhaltsrecht
sorgen schon vor Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfs für
reichlich Gesprächsstoff - auch intern. «Die Arbeiten am
Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts sind gut
vorangekommen», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der
Deutschen Presse-Agentur. Hierzu stehe sein Haus mit dem
Bundesinnenministerium in engem Austausch, um «noch ein paar
technische Fragen zu klären». Ernsthafte Probleme sehe er aber nicht,
betont der FDP-Politiker. Er sagt: «Ich bin zuversichtlich, dass wir
den Entwurf noch vor der Sommerpause fertigstellen und
veröffentlichen können.» 

Weniger Unterhalt bei höherer Betreuungsleistung 

Mit dem Familienministerium sei er zudem im Gespräch über die
geplante Reform des Unterhaltsrechts. Das geltende Unterhaltsrecht
führe zu ungerechten Ergebnissen, wenn sich beide Elternteile in der
Betreuung ihrer Kinder engagierten. «Unser interner Gesetzentwurf für
die Reform des Unterhaltsrechts ist fertig», sagt Buschmann. Der
Justizminister hatte bereits im August Vorschläge für ein neues
Unterhaltsrecht vorgelegt. Danach soll sich die Betreuungsleistung
getrennt lebender Elternteile künftig auch dann spürbar auf den zu
leistenden Unterhalt auswirken, wenn die Betreuung ungleich verteilt
ist. 

Von der Änderung betroffen wären alle Fälle, in denen ein Elternteil

das Kind in einem Umfang zwischen 30 Prozent und 49 Prozent
mitbetreut. Für Ex-Paare, bei denen das 50:50-Wechselmodell zur
Anwendung kommt oder beim sogenannten Residenzmodell, wo das Kind
hauptsächlich bei einem Elternteil - oft es die Mutter -  lebt, soll
sich dagegen nichts ändern.

Kritiker merken allerdings an, dass es mit Blick auf die
Arbeitsmöglichkeiten des mehrheitlich betreuenden Elternteils nicht
nur auf den Anteil, sondern auch auf die konkreten Zeiten und die
Planbarkeit ankomme. Das sind manchmal kleinteilige Fragen wie: Wenn
die Betreuungszeit des Vaters am Montagmorgen endet und die Mutter
das Kind um 16 Uhr aus der Ganztagsbetreuung abholt, was heißt es
dann, wenn der Unterricht ausfällt oder das Kind am Montagmorgen
Fieber hat. «Wir wirken darauf hin, dass die Reformvorhaben,
insbesondere die Unterhaltsrechtsreform, nicht dazu führen, dass sich
die Situation des hauptbetreuenden Elternteils verschlechtert», sagt
der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge
Limburg. Hier müsse es darum gehen, Armutsrisiken - vor allem bei
Müttern - zu verringern.

Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare und Patchworkfamilien 


Die Eckpunkte zum Kindschaftsrecht hat Buschmann dann im Januar
veröffentlicht. Sie würden es für Eltern, die in
gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Patchworkfamilien leben,
vereinfachen, die Verantwortung für das Kind nach ihren eigenen
Vorstellungen zu verteilen. Ein Samenspender soll etwa schon vor der
Schwangerschaft den Verzicht auf sein gesetzliches Umgangsrecht
gegenüber den Sorgeberechtigten unabänderlich erklären können. Auch

Kinder, die in einer Partnerschaft zweier Frauen geboren werden,
sollten aus Sicht des Bundesjustizministers von Geburt an zwei
Elternteile haben können. Außerdem wolle er mehr Rechtssicherheit bei
privaten Samenspenden ermöglichen. 

Dass es mit dieser Reform vorangeht, wünscht sich auch Helge Limburg.
Der Grünen-Politiker sagt: «Durch die Kindschaftsrechtsreform wollen
wir die unterschiedlichen gelebten Familienrealitäten endlich im
Recht abbilden.» Dabei müsse die «soziale Familie» im Mittelpunkt
stehen. Die einzelnen Reformpunkte müssten dem Kindeswohl zuträglich
sein.  

Für neue Partner getrennt lebender Eltern plant der
Bundesjustizminister eine Regelung zum «kleinen Sorgerecht», die den
Alltag erleichtern soll - damit beispielsweise auch die Stiefmutter
oder der neue Freund der Mutter mit dem Kind zum Arzt gehen und eine
Entschuldigung für die Schule schreiben kann. Auch Großeltern oder
Freunden ohne familiären Bezug sollen Eltern solche Rechte einräumen
können. Gewisse Voraussetzungen soll es allerdings geben: Die
Gewährung solcher Befugnisse an Dritte durch die Sorgeberechtigten
muss schriftlich vereinbart werden. Für jedes Kind sind laut
Eckpunkte-Papier maximal zwei Menschen mit «kleinem Sorgerecht»
erlaubt.

Urteil zu Rechten leiblicher Väter muss berücksichtigt werden 

Die geplante Reform stärke überdies die Rechte leiblicher Väter, sagt

Buschmann. Nach einer Beschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt
hatte das Bundesverfassungsgericht im April die Position von Männern
im Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder
gestärkt. Demnach können Kinder mehr als zwei rechtlich
verantwortliche Elternteile haben. Der Gesetzgeber müsse beim
Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters
neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen. 

Buschmann betont jedoch: «Am Zwei-Eltern-Prinzip werden wir
festhalten: Auch künftig wird ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche
Eltern haben können.»

Und wenn der Rosenkrieg schon ausgebrochen ist?

Diejenigen, die Kritik an Buschmanns Vorschlägen geübt haben, räumen

zwar ein, die Eckpunkte böten mehr Gestaltungsspielraum für
kooperative Eltern. Sie vermissen allerdings Lösungen für die vielen
strittigen Fälle, die Familiengerichte und Jugendämter beschäftigen.

Die Ehrenvorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Isabell
Götz, merkte in der «Neuen Juristischen Wochenschrift» an, die
partnerschaftliche Betreuung eines Kindes solle laut dem Papier aus
dem Ministerium auch nach Trennung der Eltern als Umgangsregelung im
Gesetz vorgesehen werden - «aber ist auch eine Regelung zur
Wiederauflösung dieser vorgesehen, wenn sie dem Wohl des Kindes nicht
mehr dient?» Denn vor allem, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt
sei, entzünde sich gerade daran aktuell der Streit.

Noch viel grundsätzlicher ist die Kritik, die von der Union erhoben
wird. «Die Auswirkungen dieser gesellschaftspolitischen Änderungen
sind gravierend», sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende,
Andrea Lindholz (CSU). «Zugunsten einzelner
Individualisierungswünsche Erwachsener wird ein etabliertes
Rechtssystem auf den Kopf gestellt, ohne Not und ohne
gesellschaftliche Mehrheit in unserem Land.»

 

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