Cannabis-Freigabe: Kommunen fordern Klarheit über Zuständigkeiten

Seit gut einem Monat darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - es
gibt allerdings Verbotszonen etwa in der Umgebung von Schulen und
Spielplätzen. Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?

Hameln (dpa/lni) - Die Städte und Gemeinden zwischen Harz und Nordsee
mahnen mehr Tempo bei der Ausgestaltung des Cannabis-Gesetzes in
Niedersachsen an. «Es sollte schnellstmöglich Klarheit geschaffen
werden seitens des Landes in Hinblick auf die Zuständigkeiten», sagte
der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen
Städtetages, Claudio Griese (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.
Derzeit seien die Ordnungsämter der Kommunen personell nicht in der
Lage, auch noch Kontrollen im Zusammenhang mit der Freigabe von
Cannabis zu übernehmen, betonte der Oberbürgermeister von Hameln. 

«Das ist auch das Stimmungsbild unter meinen Kolleginnen und
Kollegen», sagte der Verwaltungschef. Viele fragten sich, wer das in
ihrer Stadtverwaltung machen solle. «Wir kommen schon jetzt unseren
eigenen Ansprüchen nicht hinterher.» Vielerorts gebe es in den
kommunalen Behörden unbesetzte Stellen, gleichzeitig seien Probleme
wie Obdachlosigkeit und Jugendkriminalität größer geworden. Griese
betonte darüber hinaus, dass die Kommunen Gelder von Land und Bund
benötigten, sollten sie mit der Kontrolle der Cannabis-Regeln
zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.  

Seit dem 1. April sind bundesweit Besitz und Anbau bestimmter Mengen
von Cannabis für den privaten Konsum erlaubt. Wer 18 Jahre und älter
ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25
Gramm dabeihaben. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Wo es
nicht explizit untersagt ist, darf gekifft werden. Nicht erlaubt ist
es, im Umkreis von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und
Jugendeinrichtungen einen Joint zu rauchen. Von 7.00 Uhr bis 20.00
Uhr soll Cannabis zudem in Fußgängerzonen verboten sein.

In Niedersachsen ist bisher ungeklärt, wer die Kontrolle dieser
Abstandsregeln übernimmt, ob dies etwa allein die Polizei oder die
kommunalen Ordnungsämter machen. Auch ist bisher nicht geregelt, wer
für die Cannabis-Anbauvereine zuständig ist. Nach den bisherigen
Überlegungen könnte das Landwirtschaftsministerium diese Aufgabe
übernehmen.

Im Land Bremen wird vom 1. Juli an das Verbraucherschutzressort für
die Anbauvereine zuständig sein. Der Bremer Senat beschloss vor einer
Woche einen entsprechenden Entwurf, der die Zuständigkeit regelt. Das
Cannabis-Gesetz auf Bundesebene bestimmt nicht, welche Behörde auf
Landesebene verantwortlich ist.

Einen Zeitplan für die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes in
Niedersachsen gibt es noch nicht. Regierungssprecherin Anke Pörksen
sagte kürzlich der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (HAZ), dass
auch in Niedersachsen ein Bußgeldkatalog zum Cannabis-Gesetz
erarbeitet werde. «Die in diesem Bereich zuständigen Ministerien
werden sich darüber untereinander abstimmen», sagte Pörksen.
«Sinnvoll wären einheitliche Regelungen auch über Ländergrenzen
hinweg, insbesondere in den norddeutschen Ländern.»