Bislang 641 Anträge wegen Corona-Impfschäden in Rheinland-Pfalz

Viele Millionen Menschen haben sich in Deutschland gegen das
Coronavirus impfen lassen. In manchen Fällen kam es dabei zu
Impfschäden. Wie sieht es mit der Anerkennung in Rheinland-Pfalz aus?

Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz sind bislang 641 Anträge wegen
möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt
worden - 15 Fälle wurden bislang positiv entschieden. Das teilte das
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Deutschen
Presse-Agentur mit. In 377 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 18
hätten sich «sonstig» erledigt und 231 Fälle seien aktuell noch in

Bearbeitung. 

Bei den 15 anerkannten Impfschadensfällen ging es jeweils sechsmal um
den Impfstoff von Johnson & Johnson und von Astrazeneca. Zwei
Personen seien mit dem Vakzin von Biontech und eine weitere mit
Moderna geimpft worden, sagte die Sprecherin des Landesamtes in
Mainz. Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen
Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden
darstelle. 

Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche

Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung
durch eine öffentliche Schutzimpfung», teilte das Amt mit. Hierbei
müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung
danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender
Gesundheitsschaden bewiesen werden.

Seit Jahresbeginn erfolge die Versorgung nach dem Sozialen
Entschädigungsrecht: Die monatliche Entschädigungszahlung kann je
nach Grad der Schädigung von 400 Euro bis 2000 Euro monatlich
reichen. Weitere Leistungen hingen von der jeweiligen
gesundheitlichen Situation des Berechtigten ab.